Sehr geehrte Frau Bader,
aufgrund teils nicht ganz klarer Informationslage und Reaktionen des Arbeitgebers sind wir auf dieses Forum gestossen und wären glücklich, wenn Sie uns die folgende Frage beantworten könnten:
Wir erwarten unser zweites Kind am 10.08.2016. Leider haben wir ein wenig zu spät erfahren/ recherchiert, dass die Elternzeit (3 Jahre) für unser erstes Kind (geboren am 24.12.2013) gekündigt bzw. unterbrochen werden kann.
Dies haben wir auch getan, leider erst ein paar Tage nach Beginn des Mutterschutzes (Mutterschutzbeginn am 28.06. / Abgabe der Kündigung der Elternzeit am 04.07.2016). Leider war eine frühere Abgabe nicht möglich, da wir das Attest vom Frauenarzt am 01.07. erhalten haben).
Wie wir lesen, gibt es keine Frist für die Beendigung/ Kündigung der Elternzeit- ist das korrekt? Der AG lehnt die Beendigung aber ab, da wir den Antrag zu spät abgegeben hätten.
Dies hiesse nun, dass die restlichen Monate der Elternzeit für unsere erstes Kind aufgrund Mutterschutz und anschliessender Elternzeit für das zweite Kind verloren gehen würden. Weiterhin begründet der AG, dass ohne die Beendigung der Elternzeit für unser erstes Kind er keine Arbeitgeberzulagen zum Mutterschaftsgeld aktuell entrichten muss.
Ist dies alles so korrekt bzw, wie sollen wir weiter vorgehen?
Herzlichen Dank im voraus und freundliche Grüsse
Laura und Michael
von
paulimi75
am 12.07.2016, 12:42
Antwort auf:
Kündigung der Elternzeit wegen zweiten Kind / Mutterschaftsgeldzuschuss AG
Hallo,
ab dem ersten Tag der Beendigung der Elternzeit steht Ihnen der volle Anteil des Arbeitgebers zu.
Ich würde mal versuchen, die Krankenkasse mit ins Boot zu holen, vielleicht können die ihm informieren.
Oder besorgten Sie sich auf der Seite www.bmfsfj.de die Broschüre Elterngeld, Elternzeit - da kann er alles nachlesen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Kündigung der Elternzeit wegen zweiten Kind / Mutterschaftsgeldzuschuss AG
Es ist einfach schrecklich wie uninformiert manche AG sind.
Dir steht volles Mutterschutzgeld zu, ab dem Tag an dem Du die Elternzeit beendest.
Rückwirkend geht nicht, aber eben dann ab sofort.
Der AG bekommt es über die Umlage 2 von der Krankenkasse wieder.
Bitte den AG doch bei Deiner Krankenkasse anzurufen, die werden ihm das bestätigen.
Auch andersrum geht es, die Kasse vermittelt auch.
Alles Gute :-)
von
Sternenschnuppe
am 12.07.2016, 13:29
Antwort auf:
Kündigung der Elternzeit wegen zweiten Kind / Mutterschaftsgeldzuschuss AG
Herzlichen Dank für die Antworten.
Es sieht nun so aus, als ob der AG die Angelegenheit versteht und einlenkt :-).
Jedoch hat der AG bei meiner Frau angerufen und gefragt, ob sie noch ihren 450 EUR Job ausübt, was meine Frau mit JA beantwortet hat (der Minijob wurde ca. 2 Monate nach Ende der Elterngeldzahlungen wieder aufgenommen). Daraufhin hat der AG geantwortet "Danke, das erspart mir viel Rechnerei.".
Dies macht uns stutzig, da der Minijob doch absolut nichts mit der Berechnung des AG Zuschusses des Hauptarbeitgebers zu tun hat.
Oder sehen wir das falsch? Wie wir gelesen haben, bezahlt der 450 EUR Minijob AG einen Einmalbetrag von 210 EUR und das hat keinen Einfluss auf die Leistungen des Hauptarbeitgebers- so war dies auch schon bei unserem ersten Kind.
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüsse
von
paulimi75
am 15.07.2016, 11:30