Guten Tag Frau Bader. Ich schilder Ihnen kurz meine Situation. Ich befinde mich in Elternzeit meiner Tochter, diese geht noch bis Oktober 2017. Nun bin ich erneut Schwanger in der 32 ssw. Gehe also ab ende dieses Monats in Mutterschutz. Ich habe bereits rausgefunden, das ich die laufende Elternzeit beenden muss um Anspruch auf der Arbeitgeber Anteil zum Mutterschaftsgeld zu bekommen. Nun zu meinem Problem, mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Nachweis für diese Neuregelung. Er wurde von der Krankenkasse informiert das er keinen anteil zahlen muss, da ich mich zur Zeit noch in Elternzeit befinde. Können sie mir sagen wo ich einen entsprechenden Gesetzes Paragraph finde? Ich habe lediglich § 16 Absatz 3 der BEEG gefunden, in dem lediglich steht das ich die Elternzeit beenden kann. Aber nichts wo steht das der Arbeitgeber dann verpflichtet ist seinen Anteil zu zahlen... Ich danke Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen Sarah
von Sarah2883 am 09.06.2017, 14:28