Kündigung/Nicht Zustandekommen des Vertrages durch Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung/Nicht Zustandekommen des Vertrages durch Schwangerschaft?

Hallo, Ich habe letzten Monat meinen unbefristeten Vertrag für einen neuen Job in einer ambulanten Pflege unterschrieben. Seit 3 Wochen (also erst danach) habe ich erfahren , dass ich schwanger bin. Nun schon in der 9. Woche. Ich habe das natürlich so nicht geplant, möchte mich nun aber absichern, bevor ich mit meinem AG spreche. Der Vertrag selbst ist beiderseitig unterzeichnet , allerdings fehlen noch zwei Dokumente die ich meinem AG noch zukommen lassen muss, da diese noch beantragt werden mussten. Ist der Vertrag bzw der Jobantritt nun gefährdet, wenn ich von meiner Schwangerschaft erzähle? Ein Berufsverbot ist zur Zeit leider nicht auszuschließen, aufgrund der Tätigkeiten.. Und desertieren würde ich in dem Falle gerne wissen ob ich dann überhaupt Gehalt bekommen würde im BV.. VG

von sophie700 am 10.09.2016, 15:24



Antwort auf: Kündigung/Nicht Zustandekommen des Vertrages durch Schwangerschaft?

Hallo, wenn er unterschrieben ist, kannnichts apssieren. Dabei verstehe ich nicht, was noch an Dokumenten fehlt - ist das wichtig für den Vertrag? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2016



Antwort auf: Kündigung/Nicht Zustandekommen des Vertrages durch Schwangerschaft?

Nein, der bereits unterschriebene Vertrag ist durch die Schwangerschaft keineswegs gefährdet. Ganz im Gegenteil, während der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. Solltest du ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommst du das Gehalt ab Vertragsbeginn, was vertraglich vereinbart ist.

von chrissicat am 10.09.2016, 22:44



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