Hallo Frau Bader, ich bin von Dez.14 bis Dez. 16 in Elternzeit,das Elterngeld haben wir auf zwei Jahre gesplittet. Jetzt bin ich wieder schwanger,Termin ist Ende September,seit März bin ich bei meinem alten AG auf Minijob-Basis tätig. Ich habe gehört,dass es 1. Sinn macht,meine Elternzeit für Kind 1 schriftlich zu verkürzen,um die Monate übertragen zu können und 2. dass ich den Minijob zum Zeitpunkt des Beginns des neuen Mutterschutzes kündigen sollte,weil dann der AG das Mutterschaftsgeld auf mein altes Vollzeitgehalt aufstocken müsste,stimmt das? Danke für Ihre Hilfe vorab!
von Sa86 am 07.08.2016, 22:49