Frage: Kündigennach EZ

Hallo Frau Bader, etwas zur Vorgeschichte: Ich habe im Jahr 2011 meinen ersten Sohn bekommen und war danach 3 Jahre in Elternzeit. 2012 wurde ich wieder schwanger und bekam im Mai 2013 mein Tochter, Elternzeit wieder 3 Jahre. Somit würde ja meine EZ für mein 2. Kind im Mai diesen Jahres auslaufen. Als ich von der 2. Schwangerschaft erfuhr, rief ich meinen Chef an um es ihm mitzuteilen (Verhältnis ist nicht so gut), er hatte sich für mich gefreut und meinte dass er sowieso nichtmehr mit mir gerechnet hatte. Er hatte 2011 eine Schwangerschaftvertretung eingestellt, diese hat mittlerweile ein unbefristeten Vertrag. Er meinte dann ihm ist es egal wie lange ich für Kind Nr.2 in EZ bin, da er nichtmehr mit mir gerechnet hatte, für mich war klar dass es wieder 3 Jahre sind. Im Sommer möchte ich mir was anderes suchen, solange wäre ich Hausfrau und Mutter. Mein Mann meinte, ich soll mir einfach dann was anderes suchen und ggf. das Arbeitszeugnis einfordern wenn es von einer neuen Stelle verlangt wird. Aber ich muss doch erst mal kündigen oder? Kann man eine Kündigung auch einfach schriftlich schicken? Wie läuft das dann mit der Versicherung? Meine Kinder sind bei mir mitversichert, wenn ich jetzt nicht kündigen würde und einfach im Sommer eine neue Arbeitsstelle hätte, ginge das doch gar nicht oder? Wie gesagt, mein Chef rechnete 2012 schon nichtmehr mit mir, wir hatten seither keinerlei Kontakt und das möchte ich auch weiterhin vermeiden. Was raten Sie mir? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Lisa

von Punta28 am 22.01.2016, 09:42



Antwort auf: Kündigennach EZ

Hallo, am besten versuchen Sie, mit seiner Zustimmung 12 weitere Monate zu beantragen. Wenn er nicht zustimmt, bleibt die Kündigung, Frist 3 Mo. Wenn Ihr Mann sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, können Sie sich familienversichern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2016



Antwort auf: Kündigennach EZ

Du hast denke ich genau zwei Möglichkeiten: 1) selbst - schriftlich natürlich - kündigen und ggf. die Sperre beim ALG I in Kauf nehmen (kannst Du aber vorher mit der Arbeitsagentur vielleicht mal absprechen) (dafür müsstest Du eh auch noch eine Betreuung der Kinder nachweisen) 2) die Arbeit wieder antreten. Ob Dein Chef mit Dir "rechnet" ist völlig egal. Du hast Elternzeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und bist danach verpflichtet, deine Arbeit wieder anzutreten, genau wie dein Chef verpflichtet ist, dich wieder zu deinem alten Vertrag einzustellen. Macht er das nicht, muss ER ggf. kündigen, was für dich natürlich in Bezug auf ALG deutlich besser wäre. Am Besten... Chef anrufen und fragen, wie's ausschaut, du wolltest Dich mal erkundigen, weil deine Elternzeit ja bald zu Ende ist. Sagt er, Du brauchst nicht wiederkommen, soll er Dir die Kündigung schicken. Sagt er "schön, wir erwarten Sie", musst Du selbst entscheiden. Als Hausfrau bist Du erstmal nicht krankenversichert. Schau, ob Du berechtigt für die Familienversicherung bist und versichere dich und die Kinder bei Deinem Mann. Geht das nicht, musst Du Beitrag zahlen. Das kann ggf. teuer werden. Mit ALG I wird deine KK glaube ich vom Amt bezahlt, weiß ich aber nicht genau wie das läuft. Insofern, wäre es für Dich denke ich deutlich besser, der Chef kündigt dich. Einfach nicht hingehen geht nicht. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 09:54



Antwort auf: Kündigennach EZ

Klar kann Dein Chef Dich auch kündigen, aber das darf er erst am 1. Arbeitstag und muss sich dann an die Frist halten. Also musst Du dann solange arbeiten, was Du ja gar nicht willst. Sind die Kinder betreut spreche es vorher mit dem Arbeitsamt ab, wird aber wohl auf eine Sperre hinauslaufen. Also lieber fristgerecht selbst kündigen und sich selbst was neues suchen. Krankenversichern kannst Du Dich und Kinder beim Mann, sofern der gesetzlich versichert ist.

von Sternenschnuppe am 22.01.2016, 10:20



Antwort auf: Kündigennach EZ

Sprich ich kündige jetzt 3 Monate vorher schriftlich, das passt ja dann von der Zeit! Muss ich denn dann zum Arbeitsamt? Wie gesagt, ich bin dann Hausfrau und benötige keine Bezüge wie Arbeitslosengeld oä. Danke nochmal

von Punta28 am 22.01.2016, 10:31



Antwort auf: Kündigennach EZ

Nein, wenn Du keine Leistungen haben möchtest, dann musst Du auch nicht zum Arbeitsamt. Krankenversicherung dann über den Mann und fertig :-)

von Sternenschnuppe am 22.01.2016, 10:58



Antwort auf: Kündigennach EZ

Theoretisch hättest du sogar noch 12 Monate Elternzeit von Kind1 übrig wenn du dir das damals hast zusichern lassen. Die könntest du dann sogar noch jetzt hinten dran hängen. Sollte ihr auf das Einkommen nicht angewiesen sein. Und dir dann in Ruhe was neues suchen. Was du natürlich auch jetzt schon machen kannst und dann notfalls per Aufhebungsvertrag beim jetzigen AG kündigst. Der dürfte da dann wohl auch nichts gegen haben.

Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 15:15



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