Sehr geehrte Frau Bader,
nach meiner Elternzeit möchte ich in meinem alten Betrieb nicht mehr arbeiten. Ist es möglich ca.3 Monate vor Ablauf der Elternzeit zu kündigen? Möchte keinen Fuss mehr in diesen Betrieb setzen. Oder welche Möglichkeiten hab ich diesbezüglich?
Vielen Dank
von
stephi84
am 09.07.2015, 18:56
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Hallo,
ja, Sie können schriftl. mit Frist 3 Mo. zum Ende des vertrages kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2015
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Ja, drei Monate vor Ende der Elternzeit.
Bedenke aber bitte dass es eine Sperre beim Arbeitsamt gibt bei Eigenkündigung.
von
Sternenschnuppe
am 09.07.2015, 19:04