Hallo Frau Bader, voraussichtlich werden wir am 06.09.2016 Eltern eines kleinen Mädchens. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.08.2016 und er wird garantiert nicht verlängert. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und haben auch nicht vor, vor der Geburt unseres Kindes zu heiraten. Was uns jedoch komplett verunsichert ist, wer für meinen Krankenversicherungsbeitrag aufkommt. Ist es wirklich so, dass ich während des Bezugs von Elterngeld keinen Beitrag zahlen muss? Wir finden hierzu nirgends schlüssige Angaben. Dass ich kein ALG 1 bekomme, ist klar. Jedoch bedeutet das ja auch im Umkehrschluss, dass ich eigentlich nicht krankenversichert bin. Beim AA wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht für mich zuständig sind, weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Auch logisch. Aber es kann ja wohl auch nicht sein, dass ich ohne KV dastehe? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße
von kpm81 am 24.06.2016, 13:07