Hallo Frau Bader,
Ich arbeite als Freiberuflerin in Deutschland und bin privat krankenversichert.Mein Mann lebt und arbeitet in der Türkei . Bin Privat versichert und habe mich jetzt schon fürs krankenversicherung meines Sohnes informiert, ein Angebot von meinem Krankenversicherung habe ich vorliegen -> monatlich 150 euro und 300 euro Selbstbeteiligung im Jahr. ( entbindungstermin 03 Januar 2015 . Meine frage ist ,kann ich mein Nachwuchs über den türkischen krankenversixherung über meinen Mann kostenlos versichern? Da ich aber mit unserem Nachwuchs in Deutschland leben werde und die deutsche Ärzte besuchen werde.. Würde es Probleme geben mit tr Versicherung ? Deutsche Ärzte ,Ämter usw ?? hab ich dann trotzdem recht auf Erziehungsgeld und Kindergeld ? Mfg
von
Glasschuhe
am 30.09.2014, 14:10
Antwort auf:
krankenversicherung des Neugeborenen
Hallo,
ich kenne mich nicht mit türk. Krankenversicherungen aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass die greift, wenn Sie dauerhaft in D leben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2014
Antwort auf:
krankenversicherung des Neugeborenen
ich bei der türkischen Versicherung nachfragen, kann ich mir allerdings nicht vorstellen, das dies geht. Bist Du in D. gemeldet und zahlst Du in D. Steuern? Ein Anspruch auf Kindergeld haben folgende Personen... hier must Du Dich einfach "durchlesen"... ansonsten würde ich an Deiner Stelle evtl. versuchen (wenn Du in D. lebst) hier einen TZ Job oder einen Midi Job zu ergattern, da wärest Du dann Krankenversichert und das Lütte auch.
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-auslaender.html
von
peekaboo
am 30.09.2014, 14:41