Ich bin in der 21.ssw. Meine Frauenärztin hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Bisher bekomme ich seit 3 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Mein Arbeitsvertrag läuft am 15.Mai 2014 aus, danach werde ich noch krankgeschrieben sein. Wer zahlt dann? Die Krankenkasse oder bekomme ich Arbeitslosengeld? was ist besser: Beschäftigungsverbot oder Krankengeldbezug? Woher würde ich bei einem Beschäftigungsverbot nach Arbeitsvertragsende Geld bekommen? Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse Krankengeld auch nach Arbeitsvertragsende bis zur Gesundschreibung weiterzahlt. Stimmt das? Ich bekomme bis jetzt noch Krankengeld und überlege mir was finanziellbesser ist: das KG weiterlaufen zu lassen oder das BV anzunehmen.
von
chrissyuwe
am 24.03.2014, 13:53
Antwort auf:
Krankengeld nach Arbeitsvertragsende
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014
Antwort auf:
Krankengeld nach Arbeitsvertragsende
Grundsätzlich ist ein BV besser als eine Krankschreibung - finanziell gesehen - wenn man in Arbeit ist.
Arbeitslosengeld wäre ganz schlecht, weil dieses bei der Berechnung des EG mit 0,-€ in die Berechnung fließt.
Bei Krankengeld verhält es sich normal genauso wie beim ALG, also auch dieses würde mit 0,-€ in die Berechnung des EG mit einfließen, es sei denn das Krankengeld wurde aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung gezahlt. Dann werden die Monate mit Krankengeldbezug aus der Berechnung herausgenommen und dafür werden weiter vorne liegende Monate zur Berechnung mit einbezogen.
Bei einem BV würde, so man in Arbeit ist, der Lohn, den man im BV ja weiterhin gezahlt bekommt, voll mit eingerechnet, woraus sich dann keine Einbußen ergeben.
Jetzt zu Deiner individuellen Situation: ich nehme an, dass wenn das BV weiterhin besteht, also auch noch wenn der AV ausgelaufen ist, dass die Krankenkasse dann Lohnfortzahlung in Höhe des Krankengeldes Leisten würde, so wie sie es auch im Mutterschutz mit dem Mutterschutzgeld machen würde, wenn der AV im MuSchu ausläuft. Ob dies der Fall ist kann Frau Bader sicher mit Gewissheit bestätigen oder widerlegen.
Wie es sich dann allerdings mit der Berechnung des EGs verhält, also ob diese Lohnfortzahlung dann angerechnet würde oder mit 0,-€ einfließen würde, bzw. ob der Zeitraum ausgeklammert würde, weiß ich nicht. Das sollte Dir aber z.B. die EG Stelle mitteilen können.
Wenn Du krank geschrieben bist, dann wird von der Krankenkasse auf jeden Fall auch nach Vertragsende Krankengeld gezahlt bis Du wieder arbeitsfähig bist (bzw. der MDK dies so sieht, denn irgendwann fängt die KK an das überprüfen zu lassen), bzw. maximal 72 Wochen lang.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.03.2014, 19:50
Antwort auf:
Krankengeld nach Arbeitsvertragsende
P.S. Bei einer Krankschreibung erhalten Sie weiter Leistungen von der KK, bei eienm BV kann es Probleme mit der Agentur für Arbeit geben
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2014