Kostenpflichtige Ausbildung des Kindes: wer zahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kostenpflichtige Ausbildung des Kindes: wer zahlt?

Hallo :-) Noch ist es nicht soweit, aber irgendwann wird es auf mich zukommen: Ich bin mit Zustimmung des KV ins Ausland verzogen. Hier ist es so, dass es "normale" Ausbildungen nicht gibt bzw. auch Universitäten immer Geld kosten. Im halbwegs günstigsten Fall kann ich mit 15-20.000 EUR pro Jahr (inkl. Kost und Logis) rechnen (wobei die Uni-Zeit max 7 Monate im Jahr beträgt, den Rest der Zeit ist das Kind dann doch wieder Zuhause). Insgesamt 4 Jahre. In D habe ich verstanden, dass das Kind eben eine kostenlose Schule besuchen muss um eine Ausbildung zu bekommen (z. B. als Physiotherapeut). Sowas gibt es hier aber eben nicht. Quasi egal ob man Friseurin, Krankenschwester; Buchhalterin oder Arzt wird: die Ausbildung kostet Geld. Was machen wir also nun mit den Kosten? Kann ich damit rechnen dass die Ausbildungskosten gemäß unserem anteiligen Einkommen aufgeteilt werden? Oder kann ich mich jetzt schon drauf einstellen dass ich (bzw. dann das Kind) halt den Unterhalt bekomme und damit gut und ich kann sehen wie wir das hinbekommen? Gruss D

von desireekk am 12.08.2015, 17:08



Antwort auf: Kostenpflichtige Ausbildung des Kindes: wer zahlt?

Hallo, gilt denn überhaupt deutsches Recht? Art 21EGBGB Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2015



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