Kleine Arbeit in Elternzeit und Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kleine Arbeit in Elternzeit und Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Hilfe. ich bin selbständig und in Elternzeit bis Mai 2017. Ich bin jetzt Familienversichert, als ich nicht mehr seit Mai arbeite. Ich bin Dozentin und kann ab Oktober Unterricht geben, max 9 Stunde pro Woche. Ab welche Einkommen soll ich meine Krankenkasse bezählen? Vielen Dank Aurélie

von aure am 07.09.2016, 12:07



Antwort auf: Kleine Arbeit in Elternzeit und Krankenversicherung

Hallo, Pro Monat darf das Gesamteinkommen 415 Euro pro Monat nicht übersteigen. Mit dem Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr liegt das Höchsteinkommen somit bei 5.781 Euro. Werbungskosten werden angerechnet. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/#ixzz4JeCcJv2k Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



Antwort auf: Kleine Arbeit in Elternzeit und Krankenversicherung

Du darfst bis 415 ( oder 435?) Euro monatlich hinzuverdienen in der Familiensicherung. Ruf am besten bei Deiner KK an, die können Dir den genauen Betrag nennen. Ich würde mir das mit den Stunden gut durchrechnen, ob sich mehr arbeiten rechnet.

von emilie.d. am 07.09.2016, 13:51



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