Hallo, ich habe die Aussage erhalten, dass der Beistand keine Klage auf Unterhalt bei Gericht einreicht, solange ich Unterhaltsvorschuss für mein Kind beziehe. Begründung: "Mein Kind ist ja versorgt". Ist das korrekt so? Der Vorschuss endet bald, nach 6 Jahren Bezug. Bei einer erfolgreichen Klage könnte man sich doch den Vorschuss "aufsparen", falls der KV irgendwann einmal nicht zahlungsfähig sein sollte?
von BlueValley am 23.09.2014, 12:13