Sehr geehrte Fra Bader,
Meine 2 Jährige Tochter hat zur Zeit einen 50 Stunden Kitagutschein in der Woche.
Nun bin ich im Beschäftigungsverbot und möchte die Stunden reduzieren!
Hier in meiner Stadt sind 5 Stunden umsonst und stehen jedem zu.
Ich möchte aber dass meine Tochter jeden Tag 6 Stunden in die Kita geht aus dem Grund weil ich Sie jeden Tag sonst aus ihrem Mittagsschlaf reißen muss. Das will ich nicht.
Muss ich der Behörde mitteilen dass ich im Beschäftigungsverbot bin?
Stehen mir dann trotzdem 6 Stunden zu?
Theoretisch könnte mein Arbeitgeber mich jederzeit anrufen und sagen er hat eine Ersatztätigkeit für mich!
Was soll ich am Besten der Behörde sagen?
10 Stunden behalten und nur 6 Stunden täglich dalasssen ist keine Option weil ich dafür viel Geld bezahle!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
von
Rose22
am 08.02.2017, 20:57
Antwort auf:
Kitastunden während des Beschäftigungsverbotes
Hallo,
in der Tat keine Arbeitgeber jederzeit anrufen und dann müssen sie am nächsten Tag zur Verfügung stehen.
Insofern würde ich die Zeiten nur dann reduzieren, wenn sie auf jeden Fall kurzfristig wieder zu erhöhen sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2017
Antwort auf:
Kitastunden während des Beschäftigungsverbotes
Es ist richtig, dass das Beschäftigungsverbot jederzeit rückgängig gemacht werden kann und du praktisch am Folgetag zur Arbeit erscheinst. Daher solltest du am Kita-Vertrag keine Änderungen vornehmen, die eine Rückkehr verunmöglichen, weil du sonst deine arbeitsvertraglichen Pflichten evtl nicht mehr wahrnehmen könntest. Das wiederum würde (theoretisch) deinen Lohnfortzahlungsanspruch in Frage stellen.
Wenn du den Kita-Vertrag reduzierst, hättest du aus dem BV nicht unerhebliche finanzielle Vorteile gegenüber einer schwangeren Kollegin ohne BV. Durch die Schwangerschaft sollst du aber weder benachteiligt werden noch Vorteile ziehen.
Daher ist es aus meiner Sicht fair, wenn du weiter voll bezahlst und dein Kind so lange betreuen läßt, wie es dir am besten gefällt.
Mitglied inaktiv - 08.02.2017, 21:08
Antwort auf:
Kitastunden während des Beschäftigungsverbotes
Uriah,
Du meinst mit Vorteil, dass sie dann weniger zahlen muss für die reduzierte Betreuung?
Das halte ich für sehr weit hergeholt. Sie kann ja auch jederzeit reduzieren, weil zB der Papa früher Schluss hat oder die Oma kommt oder sonst was. Das bleibt wohl jedem selbst überlassen.
Rose,
Von 9-14 Uhr sollte doch der Mittagsschlaf abgedeckt sein? Oder Montag - Donnerstag länger, Freitag Mittagskind.
Hier wird keine Begründung verlangt, wenn man Stunden reduziert, von daher würde ich es einfach so beantragen.
von
Tini_79
am 09.02.2017, 10:34