Kitakosten Nachforderung bei geschiedenen Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kitakosten Nachforderung bei geschiedenen Eltern

Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen ja bereits die Frage mit der Verjährung des Kitakostenbescheides gefragt, nun ist eine Antwort gekommen. Der Anspruch verjährt ja wohl nicht, weil es ein vorläufiger Bescheid war. Nun ist es aber so, das mein Mann und seine Ex-Frau ja geschieden sind, der Bescheid bezieht sich auf das Trennungsjahr 2008. Ist dies jetzt ein Bescheid über die Gesamtkosten, die jedem in voller Höhe zu geht, oder sind das seine 50 % die mein Mann zahlen muss? Ich denke, der Behörde ist es doch egal von wem sie das Geld erhalten und fordern nicht von jedem Elternteil nur 50%, sondern eher die Gesamtkosten von jedem Einzelnen. Wir sind halt nicht sicher, ob es Sinn macht mit der Kindsmutter wieder eine Auseinandersetzung wegen der Teilung der Kosten anzustreben, bevor wir wissen, wie diese verteilt werden. Leider erreichen wir seit mehreren Tagen niemanden in der zuständigen Behörde, daher diese Frage jetzt an Sie. Vielen Dank vorab. Liebe Grüße Martina

von LillyCindy am 30.03.2014, 22:44



Antwort auf: Kitakosten Nachforderung bei geschiedenen Eltern

Hallo, ich kenne den Bescheid nicht, woher soll ich das wissen? rechtlich möglich ist beides. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2014



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