Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Sachsen. Mein Sohn ist 35 Monate alt und wird seit 5 Wochen im Kindergarten eingewöhnt. Wir sind jetzt bei 3,25 Std Betreuung. Ich bin noch bis zu seinem 3. Geburtstag in der Elternzeit. Elterngeld habe ich den vollen Betrag im 1. Jahr der Elternzeit bezogen und das Betreuungsgeld beziehe ich seit dem Kiga-Start nicht mehr. Das Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet entweder am 31.12. dieses Jahr oder Ende Februar nächstes Jahr. Jetzt meine Frage: Wie funktioniert es mit den Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung) während dieser "endenden" Elternzeit, die ja parallel läuft zur Eingewöhnungszeit. D.h. Darf ich im Elternzeit-Status bleiben während mein Kind aber schon minimale Stunden in die Kita geht? Mein Sohn ist sehr zurückhaltend, daher möchte ich ihm Zeit geben, sich einzugewöhnen im Kindergarten. Und gibt es eine maximale Stundenzahl für den Kitavertrag, während ich noch nicht wieder arbeite? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
von Steph06 am 09.11.2015, 10:08