Kita Anspruch Ganztagsplatz/Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kita Anspruch Ganztagsplatz/Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Oktober mein 2. Kind. Die große Schwester hat derzeit einen Ganztagsplatz im Kindergarten. Seit Jahren übernehme ich zusätzlich zu Familie & Beruf die häusliche Pflege meiner Großmutter (Pflegestufe II). Da der Pflege-Aufwand sich in den letzten Monaten enorm erhöht hat und sie dauerhaft an einen Rollstuhl gebunden ist, läuft ein Antrag auf Pflegestufe III. Gibt es in dieser Situation eine Möglichkeit, den Ganztagsanspruch während der Elternzeit für meine Große aufrecht zu erhalten, um ungeplant eintretende Zeitüberschreitungen der 6 Stunden (Halbtags) zu vermeiden und somit auch weiterhin Familie & Pflege unter einen Hut zu bekommen? Vielen Dank für eine Antwort!

von Mikaso am 14.09.2016, 13:44



Antwort auf: Kita Anspruch Ganztagsplatz/Teilzeit

Hallo, ein Anspruch besteht üblicherweise für Mütter, die auf den Platz angewiesen sind, weil sie VZ arbeiten o alleinerziehend sind. Es ist die Frage, wie der KiGa Ihre Situation bewertet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2016



Antwort auf: Kita Anspruch Ganztagsplatz/Teilzeit

Ganz unabhängig von der rechtlichen Situation: du bist bereits in der Mutterschutzfrist, noch 2-4 Wochen zur Geburt. Dann hast du ein Neugeborenes. Du kannst in dieser Situation nicht noch eine an den Rollstuhl gebundene Oma mit Pflegestufe 3 betreuen. Das schafft kein Mensch. Laß doch die Oma in ein Pflegeheim gehen und kümmere dich um das Naheliegende.

Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 22:45



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