Kindesunterhaltszahlung ohne Angabe von Betreff

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhaltszahlung ohne Angabe von Betreff

Hallo, ich bin alleinerziehend mit meiner 4 Monate alten Tochter und erhalte von Ihrem Vater, nach mündlicher Absprache 275 Euro Unterhalt! Ich habe das alleinige Sorgerecht, wir waren nie ein Paar, aber er besucht regelmäßig seine Tochter. Allerdings überweist er dies komplett ohne Angabe eines Betreffs. Könnte das für mich irgendwann zum Problem werden? Oder dass ich bei eventuellen Bezügen später schlechter weg komme? Ich möchte keinen unnötigen Streit auslösen wenn ich ihn darauf hin weise, denn falls es für mich keine Probleme gibt würde ich es dabei belassen. Danke schon mal für Ihre Antwort

von schnecke5431 am 05.07.2014, 09:45



Antwort auf: Kindesunterhaltszahlung ohne Angabe von Betreff

Hallo, wäre besser, wenn es auf den Kontoauszügen draufsteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2014



Antwort auf: Kindesunterhaltszahlung ohne Angabe von Betreff

Für Dich nicht, eher für ihn. Denn so kann er nicht nachweisen dass es Unterhalt ist. " Laufender Unterhalt ( Kindername ) für den kommenden Monat " oder so wäre eine Absicherung für Euch beide ! Wird er sicherlich nicht bös sein wenn Du ihn hinweist damit er sich absichert ;-)

von Sternenschnuppe am 05.07.2014, 09:50



Antwort auf: Kindesunterhaltszahlung ohne Angabe von Betreff

vll hat der mann zu verbergen, daß er kindesunterhalt zahlen muß?

Mitglied inaktiv - 05.07.2014, 13:44



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