Kindesunterhalt wenn neu Verheiratet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt wenn neu Verheiratet

Hallo zusammen, ich bräuchte da mal rat.... Mein Mann und ich haben ein gemeinsamen Sohn (5 Jahre), Mein Mann hat meine Tochter (14 Jahre) Adoptiert. Er hat einen Sohn aus erster Ehe (bald 12 Jahre) Jetzt meine Frage: Wie wird da der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe berechnet? Er hat ein Nettoeinkommen von 2400€ er ist ja für unseren gemeinsamen Sohn und für die Adoptierte Tochter auch Unterhaltsverpflichtet. Und in gewissermaßen für mich auch. Kann mir die Rechnung jemand erklären? Hat da jemand Ahnung Antworten

von rossi30 am 30.01.2016, 00:20



Antwort auf: Kindesunterhalt wenn neu Verheiratet

Hallo, seriös kann Ihnen das nur ein Anwalt vor Ort ausrechnen - da spielen ja viele Faktoren eine Rolle, die wir hier gar nicht kennen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Kindesunterhalt wenn neu Verheiratet

Hallo Er hat einen Selbstbehalt von 1080 Euro, alles darüber wird entsprechend der Düsseldorfer Tabelle auf die Unterhaltspflichtigen verteilt. Macht laut aktueller Tabelle einen Gesamtunterhalt für alle drei Kinder von 1137€. Einmal 291€ und zweimal 423€. Bleiben ihm also noch 263€ die er mehr hat als den Selbstbehalt. Passt also alles gut. Eier kleinstes Kind ist 5, da steht Dir kein Betreuungsunterhalt mehr zu. Da die Kinder immer vorgehen, wäre der sonst aus den 263€ zu bedienen. Da das Kind aber 5 ist, kann erwartet werden, dass Du arbeiten gehst.

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 07:55



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