Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe da mal eine allgemeine Frage zum Kindesunterhalt. Schon öfters habe ich über den "Mangelfall" gelesen, das heißt, dass der Mann nicht vollständig zahlen kann, da er sonst unter seinen Selbstbehalt rutscht. Kind:18 Monate, lebt bei der Mutter. Jetzt mal ganz arg weit hergeholt, was wäre wenn der Kindsvater wirklich nur den Selbstbehalt als anrechenbares Nettoeinkommen zur Verfügung hätte, die Kindsmutter aber sagen wir mal, 1.800 EUR netto zur Verfügung hat. Müsste hier nun die Kindsmutter auf den Barunterhalt des Kindsvaters verzichten, da sie ja deutlich mehr Einkommen zur Verfügung hat? Dann noch eine Frage: Werden Schulden des Kindsvaters (z. B. Autokredit, allg. Kredite) bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens berücksichtigt, also werden diese vom "bereinigten Einkommen" abgezogen und verringern somit den Barunterhalt? Vielen Dank für Ihre sehr geschätzte Arbeit und auch für Ihre Antwort. Viele Grüße Leonie
von LeonieB am 17.08.2014, 23:06