Guten abend, Habe heute einen brief von der anwältin meines exfreundes bekommen. Ich solle unterschreiben das er eine kinderzulage bekommt wenn nicht gehts vor gericht. Waren nicht verheiratet.getrennt seut juli 2007.seit juni 2009 kein kontakt.da er immer untergetaucht war.(lief alles übers gericht,begleiteten umgang über zab-zentrum aktiver bürger hat er abgeleht.keine zeit zu kommen.da war er noch in münchen wohnhaft.ich lebe in nürnberg) Gemeinsames sorgerecht für 1kind (2006 geboren) Mittlerweile wohnt er in der schweiz (bern) und arbeitet dort. Hat er den wirklich anspruch auf kinderzulage und was ist damit gemeint (riester-rente?) Zählen die gesetzte aus der schweiz? Odr hier aus deutschland da ja das kind bei mir lebt Kind lebt seit geburt bei mir also seit 10j und kindergeld bekomme ich ebenfalls. Danke
von ronja2006 am 23.08.2016, 17:53