Frage: kinderzulage?

Guten abend, Habe heute einen brief von der anwältin meines exfreundes bekommen. Ich solle unterschreiben das er eine kinderzulage bekommt wenn nicht gehts vor gericht. Waren nicht verheiratet.getrennt seut juli 2007.seit juni 2009 kein kontakt.da er immer untergetaucht war.(lief alles übers gericht,begleiteten umgang über zab-zentrum aktiver bürger hat er abgeleht.keine zeit zu kommen.da war er noch in münchen wohnhaft.ich lebe in nürnberg) Gemeinsames sorgerecht für 1kind (2006 geboren) Mittlerweile wohnt er in der schweiz (bern) und arbeitet dort. Hat er den wirklich anspruch auf kinderzulage und was ist damit gemeint (riester-rente?) Zählen die gesetzte aus der schweiz? Odr hier aus deutschland da ja das kind bei mir lebt Kind lebt seit geburt bei mir also seit 10j und kindergeld bekomme ich ebenfalls. Danke

von ronja2006 am 23.08.2016, 17:53



Antwort auf: kinderzulage?

Hallo, ich weiß nicht, was das in der Schweiz bedeutet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: kinderzulage?

Hallo Ronja! Ich kann dir zwar nicht sagen, wie sich das nun auf Deutschland auswirkt, aber kann dir sagen wie es sich verhält mit der Schweizer Kinderzulage: jeder der Kinder hat er n der Schweiz hat Anspruch darauf, (ich glaube aber, es ist auch noch davon abhängig ob das Kind auch in der CH lebt) geh mal auf diese Seite: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/02246/ Da sollte alles erklärt sein.... Ein kleiner Tip für dich, alles was die Gesetze in der Schweiz betreffen findest du unter admin.ch

Mitglied inaktiv - 23.08.2016, 21:36