Hallo,
wir arbeiten aktuell am Nachwuchs.
Ich arbeite Vollzeit und habe ein Kleingewerbe.
Da ich im Hauptjob eine Gehaltserhöhung hatte und die Steuerklasse gewechselt habe, ist mein Einkommen ab Januar 2017 um einiges gestiegen.
Da ich aber ein Kleingewerbe zusätzlich habe, stelle ich mir folgende Fragen:
Falls wir in 2017 noch Nachwuchs bekommen, aus was wird das Elterngeld berechnet? Einkommen vom Hauptjob aus den letzten 12 Monaten oder aus dem Jahr 2016?
Werden die Einkünfte aus dem Nebengewerbe dazu gerechnet aus 2016?
Ist es sinnvoll das Nebengewerbe vorher abzumelden?
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Vielen Dank.
Gruß
Susi
von
Susi82
am 09.01.2017, 10:39
Antwort auf:
Kinderwunsch / Gewerbe vorher abmelden?
Hallo,
für die Abmeldung ist es zu spät.
Es zählt das letzte abgeschlossene Jahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Kinderwunsch / Gewerbe vorher abmelden?
Falls wir in 2017 noch Nachwuchs bekommen, aus was wird das Elterngeld berechnet? Einkommen vom Hauptjob aus den letzten 12 Monaten oder aus dem Jahr 2016?
Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit der letzten 12 Monate und beim selbständigen Einkommen das Wirtschaftsjahr vor dem Jahr der Geburt. Beide Einkommensarten werden zusammengezählt.
Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 12:45
Antwort auf:
Kinderwunsch / Gewerbe vorher abmelden?
Mir geht es ja um den Hauptjob. Und da wird ja die letzten 12 Monate genommen und nicht das Jahr vorher (2016) oder?
Dann kann ich das Gewerbe ja weiter laufen lassen.
von
Susi82
am 09.01.2017, 18:13