Hallo,
mein Mann und ich haben eine gemeinsame Tochter ( 5 Monate) und mein Mann hat eine 7 jährige Tochter aus vorheriger Beziehung.
Nun hat das Jugendamt Unterhalt neu berechnet und da kam aus.
Bereinigtes Nettoeinkommen 1204,20€
Selbstbehalt 1000€
weitere Kinder. R. D geb 5.2.14
monatliche Unterhaltszahlung an seine Tochter 205€
Ist das so richtig? Wir haben die Damen angerufen vom Jugendamt und sie meinte das wir für unsere gemeinsame Tochter ja Wohngeld beantragen können.
Sie hat sie gar nicht berücksichtig? Muss sie das nicht?
Gibt es da ein Gesetz?
Mein Mann soll jetzt den Titel unterschreiben mit der Zahlung von 205€
von
Sunshine1012
am 17.07.2014, 18:22
Antwort auf:
Kinderunterhalt Berechnung durch Jugendamt
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. Das darf ich hier nicht ausrechnen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2014
Antwort auf:
Kinderunterhalt Berechnung durch Jugendamt
Eigentlich muss Euer Kind berücksichtigt werden. Aber was spricht gegen Wohngeld ? Oder Kindergeldzuschlag ?
Die erste Tochter sollte finanziell doch keine Einbußen haben wenn ihr weitere Kinder bekommt.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2014, 19:54
Antwort auf:
Kinderunterhalt Berechnung durch Jugendamt
Dagegen spricht mein Gehalt :-)
Allerdings habe ich vor mich von meinem Mann zu trennen (ja er weiß es schon und nein ich mache es nicht hinter seinem Rücken) und dann würde meiner Tochter trotzdem kein Cent zu stehen?
Mein Mann ist gerade dabei eine günstige Wohnung für sich zu suchen.
Muss er dann jetzt diesen Titel unterschreiben oder kann er erstmal ablehnen?
Denn wenn er 205 € an seine andere Tochter zahlt ist klar das meine Tochter kein Cent mehr bekommt. Er muss dann ja auch von irgendwas leben oder bekommt dann jedes Kind 102,50€?
von
Sunshine1012
am 17.07.2014, 20:56
Antwort auf:
Kinderunterhalt Berechnung durch Jugendamt
Dann kann er das dem Jugendamt aber sagen. Und ja, dann würde sich das auf zwei Kinder verteilen.
Zumindest ab Auszug.
Am besten geht er hin und spricht da persönlich vor.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2014, 21:18
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Kinderunterhalt Berechnung durch Jugendamt
Dein gehalt hat damit nichts zutun. Euer kind muss genau so mit berücksichtigt werden. Das amt versucht aber gerne mal es so hinzubiegen. Bei der berechnung eines anwalts wurde das sicher anders aussehen.
von
CKEL0410
am 18.07.2014, 22:29