Frage: Kindersicherheit MIetwohnung

Liebe FRau Bader, mein jüngster Sohn ist 22 Monate und ein rechter Kletteraffe.Ich wohne im 3. Stockwerk und habe bereits zur Vorsicht sämtliche "normalen" Fenster mit abschließbaren Fenstergriffen versehen. Diese lassen sich ja rückstandslos austauschen. Ein Problem habe ich mit den 3 Dachfenstern. Bzw. eigentlich nur mit dem in der Küche, da ich in den anderen Räumen die Möbel entsprechend stelle, dass das Kind nicht hinlangen kann. Es handelt sich um Schwingfenster, die recht einfach mit einem Hebel geöffnet werden können. In der Küche befindet sich an der Dachfensterseite der Herdanschluss, dementsprechend verläuft dort auch die Küchenarbeitsplatte. Diese kann mein Sohn mittlerweile leicht erklettern und steht dann direkt am nicht verschließbaren Dachfenster. Die Küche ist offen zum Flur und zum Wohnzimmer, ich kann also auch keine Tür verschließen. Es gäbe Möglichkeiten einen Riegel anzubringen, dafür muss gebohrt werden. Die Fensterrahmen sind aus Kunststoff, drum herum wurde vermieterseits gefliest. Also ein Anbringen ohne Spuren zu hinterlassen ist unmöglich. Der Vermieter verweigert die Genehmigung zum Anbringen des Riegels. Es handelt sich um eine 4 Zimmer Wohnung in einer sehr kinderreichen Gemeinde, es darf also davon ausgegangen werden, dass diese Wohnung mit Kindern bewohnt wird. Ist der Vermieter hier nicht in der Pflicht, eine entsprechende Kindersicherheit zu gewährleisten? LG jamelek

von jamelek am 20.01.2015, 10:40



Antwort auf: Kindersicherheit MIetwohnung

Hallo, bitte rufen Sie mal bei der örtlichen Baubehörde an und fragen, ob es hierzu eine DIN-Vorschrift geht.Hieraus kann sich nämlich durchaus ein Anspruch ergeben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015



Antwort auf: Kindersicherheit MIetwohnung

Hallo, evtl. könntest Du auch ein Türgitter zur Küche anbringen. Die gibts auch größer, von Wand zu Wand. Luvi

von luvi am 20.01.2015, 12:43



Antwort auf: Kindersicherheit MIetwohnung

Hallo, nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung kindersicher zu machen. Und er kann natürlich verbieten, sein Eigentum (sprich die Fenster) anzubohren. Da bleiben als Mieter nur 2 Möglichkeiten: 1. Die Wohnung so zu nehmen, wie sie ist und sie mit Mitteln sichern, die nicht die Substanz beschädigten. oder 2. umziehen. Ggf. könntest Du das Fenster zubinden (Seil an Griff und irgendwo an einen Schrank)

Mitglied inaktiv - 20.01.2015, 13:28



Antwort auf: Kindersicherheit MIetwohnung

Für Velux und Roto gibt es auf jeden Fall auch abschließbare Griffe. Ich denke bei anderen Herstellern wird das nicht anders sein! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.01.2015, 19:35



Antwort auf: Kindersicherheit MIetwohnung

Hilft es vielleicht, wenn du noch ein Fliegengitter aus Metall nachträglich anbringst, was man nach oben schieben kann? Unsere Tochter ist 4,5 und kennt so ein Fenster seid einem halben jahr. es befindet sich in unserem Schlafzimmer und sie hat Verbot, den Raum zu betreten, auch wenn das Fenster zu ist.

von Nijsseni am 22.01.2015, 12:28