Kinderkrankentage bei AE und späterem Zusammenzug mit Partner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderkrankentage bei AE und späterem Zusammenzug mit Partner

Hallo Frau Bader, ich habe einen Partner, der nicht der Vater meiner Tochter ist. Wir wohnen nicht zusammen, so dass ich als alleinerziehend gelte. Derzeit ist es ja so, dass ich 20 Kinderkrankentage pro Jahr habe. Ändert sich das, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe? Wenn ja, hat er dann ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankentage? Wir sind beide berufstätig, also muss einer von uns zur Betreuung zuhause bleiben. Der Vater fällt aus Desinteresse leider aus. Vielen Dank chOcO

von -chOcO- am 17.06.2016, 13:56



Antwort auf: Kinderkrankentage bei AE und späterem Zusammenzug mit Partner

Hallo, bleibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



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