Hallo Frau Bader, ich habe einen Partner, der nicht der Vater meiner Tochter ist. Wir wohnen nicht zusammen, so dass ich als alleinerziehend gelte. Derzeit ist es ja so, dass ich 20 Kinderkrankentage pro Jahr habe. Ändert sich das, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe? Wenn ja, hat er dann ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankentage? Wir sind beide berufstätig, also muss einer von uns zur Betreuung zuhause bleiben. Der Vater fällt aus Desinteresse leider aus. Vielen Dank chOcO
von -chOcO- am 17.06.2016, 13:56