Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich ziehen mit unseren beiden Kindern 3,5 Jahre und 6 Monate aller Voraussicht nach im August/September diesen Jahres zurueck nach Deutschland, nachdem wir einige Jahre in den USA gelebt haben. Ich habe gelesen, dass ich fuer mein 2. Kind, dass letztes Jahr im Oktober geboren ist, dann noch Elterngeld beziehen kann und meine Einkuenfte aus den USA dafuer als Grundlage berechnet werden. Stimmt das? Oder bekomme ich dann "nur" die 300 Euro? Wird das Elterngeld auch rueckwirkend gezahlt oder ab dem Zeitpunkt der Meldung in Deutschland? Wie ist das mit dem Kindergeld? Da es sich ja quasi um einen Steuerfreibetrag handelt, wird dies fuer das gesamte Jahr 2015 nachgezahlt, oder auch erst ab August/September, wenn mein Mann wieder einen Job in Deutschland anfaengt? Vielen Dank im Voraus! LittleM
von LittleM am 09.05.2015, 02:43