Kindergeld und Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld und Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland

Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich ziehen mit unseren beiden Kindern 3,5 Jahre und 6 Monate aller Voraussicht nach im August/September diesen Jahres zurueck nach Deutschland, nachdem wir einige Jahre in den USA gelebt haben. Ich habe gelesen, dass ich fuer mein 2. Kind, dass letztes Jahr im Oktober geboren ist, dann noch Elterngeld beziehen kann und meine Einkuenfte aus den USA dafuer als Grundlage berechnet werden. Stimmt das? Oder bekomme ich dann "nur" die 300 Euro? Wird das Elterngeld auch rueckwirkend gezahlt oder ab dem Zeitpunkt der Meldung in Deutschland? Wie ist das mit dem Kindergeld? Da es sich ja quasi um einen Steuerfreibetrag handelt, wird dies fuer das gesamte Jahr 2015 nachgezahlt, oder auch erst ab August/September, wenn mein Mann wieder einen Job in Deutschland anfaengt? Vielen Dank im Voraus! LittleM

von LittleM am 09.05.2015, 02:43



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland

Hallo, dann aber doch nur ganz wenige Monate - eben bis Oktober. Es wird nur Einkommen ind er EU berücksichtigt, nicht in USA: Die Einkünfte werden nicht angerechnet: http://www.t-online.de/eltern/familie/id_69517956/elterngeld-bsg-urteilt-kein-elterngeld-fuer-einkommen-im-ausland.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld bei Rueckkehr aus Ausland

Vielen Dank fuer ihre Antwort, Frau Bader! Das heisst dann im Umkehrschluss, dass ich aber die 300 Euro beantragen kann? Oder bekomme ich dann garnichts? Und wie ist das mit dem Kindergeld? Das kann dann wahrscheinlich auch erst ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beantragt werden, nehme ich an? Vielen Dank nochmal, LittleM

von LittleM am 12.05.2015, 15:05



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