Frage: Kindergartenplatz

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind zur Zeit am umziehen, werden aber beide Wohnsitze behalten. Im "alten" Wohnsitz hat meine Tochter ab August einen Kindergartenplatz (sie ist jetzt etwas über 3 Jahre). Nun möchten wir aber gerne unsere Tochter im "neuem" Wohnsitz in den Kindergarten bringen. Beide Wohnsitze sind 50 km voneinander getrennt und in unterschiedlichen Städten wobei der "neue" Wohnsitz ländlicher gelegen ist und unser Hauptwohnsitz werden soll. So und nun mein Problem: Ich finde im "neuen" Wohnsitz keinen Kindergartenplatz. Mit dem Jugendamt bin ich dort auch im Kontakt aber selbst die scheinen da machtlos zu sein. Jetzt heißt es ja immer mein Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Aber was bedeutet das für mich, wenn gar kein Platz da ist??? Vielen Dank!!!! LG

von alexrasselbande am 18.06.2015, 00:42



Antwort auf: Kindergartenplatz

Hallo, Sie können das Kind nur beim Hauptwohnsitz anmelden. Dies aus Kostengründen der Gemeinden. Oder die neue Gemeinde stimmt zu. Sie müssen die Gemeinde auffordern (schriftlich mit Fristsetzung), ansonsten eben auf Kosten der Gemeinde mit Tagesmutter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2015



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