Frage: Kinderfreibetrag

Hallo Frau Bader! Vielleicht können Sie mir auch diese Frage beantworten,obwohl Sie jetzt eigentlich nichts mit Elternzeit usw.tun hat?! Ich habe ein Kind aus erster Ehe,bin wieder neu verheiratet.Geh jetzt wieder Teilzeit arbeiten.Mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5.Da ja in der Steuerklasse 5 keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden,kann mein halber Freibetrag auf meinen Mann übertragen werden,obwohl es nicht sein Kind ist? VG Ivonne

von jtig711 am 29.07.2014, 17:29



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Hallo, bin kein Steuerberater :-) § 32 Abs. 6 Satz 7 EStG: Ja, es geht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



Antwort auf: Kinderfreibetrag

Ja, der Freibetrag wird auf denjenigen übertragen der Klasse 3 hat, egal ob leiblicher Vater oder nicht. Das macht das Finanzamt ganz automatisch wenn ihr die Steuerklassen in 3 und 5 ändert. War zumindest bei uns so, ich hatte mich erst gewundert und der gute Beamte hat es mir dann erklärt.

von Julisa am 12.08.2014, 19:04



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