Hallo Frau Bader, meine freundin und ich sind nicht verheiratet, wir leben aber in einer eheähnlichen gemeinschaft. meine freundin ist noch im mutterschutz und wird ab anfang 2016 elterngeld beziehen. 1. das finanzamt prüft selbstständig, ob freibetrag oder kindergeld günstiger für die familie ist und zahlt elterngeld monatlich aus bzw. zieht den freibetrag bei der einkommensteuererklärung hinzu, ohne daß man etwas extra beantragen muß - soweit richtig? 2. unterliegt das elterngeld überhaupt einem steuerabzug ? 3. ich selbst arbeite in dänemark. dort gibt es gar keinen kinderfreibetrag. kann meine freundin das kind komplett (statt nur 0,5 kinder) auf ihre steuerkarte nehmen und was für ein antrag ist dafür notwendig? freundliche grüße Nils K.
von Nils K. am 16.11.2015, 14:51