Hallo, man gekommt ja 6 solcher Tage Sonderurlaub (verheiratet), evtl. nach Ermessen und auf Antrag bis zu 10 Tage. Nun war ich Kindkrank und habe angefragt ob ich Überstunden/Urlaub für die Tage nehmen könnte. Dies wurde verneint. Ich habe noch einige Überstunden und auch noch sehr viel Resturlaub! Meine Frage besteht die Pflicht zuerst diese Tage Sonderurlaub zu nehmen? Ich finde leider nirgends eine Vorschrift. Zum Beispiel die Mehrarbeit habe ich ja geleistet, ich bin davon ausgegangen darüber auch frei verfügen zu können und nicht betteln zu müssen. Bin ein wenig ratlos auch weil ich mir meine Rückkehr (nun in TZ) ganz anders vorgestellt habe. :-( Lg
von hasi0385 am 13.04.2014, 21:22