Frage:
Keinen Rechtsanspruch
Guten Tag Frau Bader
Ich danke Ihnen für die schnelle Rückantwort.
Also dann frage ich mal andersr,wenn ich zum Anwalt gehen würde hätte ich Erfolgsaussichten.
Der Kindergarten ist in drei Gruppen Aufgeteilt
Erste Gruppe 25 kinder im alter von zwei bis sechs jahren
Erzieherinnen 3 vorhanden,nicht den ganten tag!
Zweite Gruppe 25 Kinder im alter von zwei bis sechs Jahren
Erzieherinnen siehe wie oben
Dritte Gruppe Notfallgruppe für Kinder von einem anderen Stadtbezirk
Maximal 10 Kinder nur zwei Jährige
Mit zwei Erzieherinnen
Ich finde das meine Tochter in einem Kindergarten verwahrt wurde das dem frühkindliche Förderung nicht Erfüllt hatte
Hatte nur einen Kindergartenplatz zur Auswahl
Ich lese auch ständig was von Betreuungsschlüssel
Könnte man mit Begründung mit dem Betreuungsschlüssel zum gebrauch machen
Ich bedanke mich im vorraus für Ihre Antwort
von
Melone77
am 21.11.2014, 14:56
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Hallo,
Sie hatten einen Platz u haben freiwillig verzichtet - aus Argumenten, die sich mir ehrlich gesagt gar nicht erschließen (das mit der Hundeleine finde ich abwägig).
Das das Kind für Ihr Dafürhalten zu klein war wussten Sie vorher - und nach zwei Wo. aufzugeben finde ich auch sehr schnell.
Da hätte man sich mit der Dame zusammensetzen u die Sache erörterm können.. Man muss sich als Mutter im Laufe der Jahre einiges im KiGa anhören, die Erzieherinnen erleben das Kind den ganzen Tag und sind, zumindest im gewissen Rahemn, vom Fach.
Ganz ehrlich, wenn ich der Richter wäre würde ich die Klage abweisen.
Es tut mir Leid,w enn meine Antwort Ihnen zu ehrlich ist - aber das ist meine Rechtsauffassung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2014
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Du bringst das alles Monate später an, oder hast Du das nachweisbar thematisiert als Dein Kind schon im Kindergarten war ?
Es steht Dir ja frei einen neuen Platz zu suchen, der wird dann auch gefördert.
Aber sich nun reinklagen obwohl Du einen hattest geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 15:29
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Huhu
Danke für die antwort😊
Ja du hast recht warum komm ich nun nach Monaten angewatschelt
Nur ich habe auch begründet das es zu früh war und da ich eh auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen hatte nach vielen Bewerbungen(habe sonst keine Betreuungsmöglichkeit der Vater hat sich in der Schwangerschaft verdünnisiert und kennt seine Tochter bis heut nicht!)
War auch mit unter der grund meine Tochter aus dem kiga abzumelden,da ich dann als Mama noch für meine Tochter dasein wollte
Das jamt stellt sichh aber nun quer und sagt der Rechtsanspruch sei erfüllt nix mit ich kann mir einen platz suchen
würde ja auch liebend gern das mit dem Anwalt umgehen
Ob ich überhaupt Erfolgsaussichten habe😣
von
Melone77
am 21.11.2014, 18:11
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Ein Recht auf einen Platz hat das Kind weiterhin, nur eben keinen sofort einklagbaren.
Setze sie auf die Wartelisten oder melde sie zum nächsten Termin an.
Das ist regional so unterschiedlich, weiß nicht wie es bei Euch läuft.
Hier meldet man bei der Stadt an für die städtischen, kreuzt den Wunschkindergarten an und bekommt dann im Frühjahr gesagt wo das Kind ab Sommer eine. Platz hat.
Woanders muss man bei den Einrichtungen direkt anmelden und sich überall auf die Warteliste setzen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 18:24
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Grund eins das Vertrauensbasis war weg
Nachdem die leitung mir nach zwei wochen den spruch drückte
Ob ich meine Tochter daheim an die grosse Leine nehme
Für eine Kindergartenleitung finde ich das das eine sehr unqualifizierte Bemerkung war
Hatte nur noch das Gefühl die sind Überfordert
Punkt zwei dann lieber noch daheim auf meine Tochter aufpassen und Ihr noch die Mama Erziehung zu geben
Privat sind wir viel unter kids
Punkt drei warum erst jetzt,weil ich es jetzt als Mutter Sinnvoll finde das mein kind nun bereit ist für ein kiga
Die Abmeldung verlief am Telefon die Leitung hats nicht mal für nötig gehabt mit mir ein persönliches gespräch zu führen
Klar war ich nochmal im kiga um die Abmeldung zu Unterschreiben das wars aber auch!
von
Melone77
am 21.11.2014, 18:36
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Oki dankeschön😊
Das ist schon alles geschehen habe sie in allen vier kitas angemeldet im Ort und im Nachbarort noch in drei weitere.
Habe den Laufzettel fürs jamt mit den Stempel für die absagen.
Also so wie ich dich verstehe müssen sie mir zum nächsten kindergartenjahr ein platz geben?
Dankeschööööööön😊
von
Melone77
am 21.11.2014, 18:41
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Was heisst lange Leine ?
Ist das umgangsprachlich bei Euch ?
Ich empfinde die Frage als nicht schlimm.
War es nur die Frage oder haben sie noch mehr gesagt?
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 20:33
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Lange leine nö umgangssprachlich ist das hier in der pfalz nicht
Also wie man einen hund an die leine nimmt
Hmmm ich persönlich find das nicht ok
Wolltest du falls du kids hast dir man sagt nimmst dein kind an die leine
Naja ist dann wohl personen bezogen und es war gehässig
von
Melone77
am 21.11.2014, 21:05
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Ich kenne nur kurze Leine, und das würde bedeuten dass das Kind nix darf, klein gehalten wird.
Lange Leine kennen ich nicht, aber dann wohl eher das Gegenteil, Kind hat viel Freiraum.
Finde die Frage nach wie vor nicht negativ. Daher meine Frage in welchem Zusammenhang sie gestellt wurde.
Unser Sohn testete die letzten Monate sehr sehr stark und ich habe mich sehr oft mit den Erzieherinnen ausgetauscht wie es dort läuft, wie es hier läuft, welche Konsequenzen etc.
Kann ja sein dass Du da einen Angriff siehst der gar keiner war, sondern reines Interesse von Seiten des Kindergartens.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 21:15
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Sie war gerade mal zwei Wochen im kiga habe das auch am nächsten Tag einer Erzieherinn gesagt
Die verdrehte die augen und stimmte mir zu und sagte klar das kids die gerade neu im kiga sind erst ma alles Erkunden sie fands auch nicht ok
Die Leitung ist erst neu gewesen an laterne umzug hat sie regelrecht mit den kids gemeckert
Umd Mütter die ihre kinder da anmelden wollten sagten auch nö der kiga ist nix die Leitung ist ja total unsymphatisch nicht zu verwechseln mit einer gesunden strenge
Ein fall vater zur angewöhnung
Ein kind pitschnass er hat als gewartet bis jemand kommt und das kind reinbring 15 min musste das kind im winter nass dastehen
Er hat das kind nicht da angemeldet
Eine praktikantin sagte mir im vertrauen das beste was ich machen kann kind da raus
Fall ein kind hat sich am auge verletzt hat bissel geblutet
Sie durfte das kind nicht trösten
Das alles ma so nebenbei
Die Erzieherinnen waren sehr unmotiviert
von
Melone77
am 21.11.2014, 21:27
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
So nun wünsch ich ihen oder dir noch einen schönen abend
Danke fürs austausche 😊
Mal schauen wie es weitergeht😊
von
Melone77
am 21.11.2014, 21:30
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Hallo,
was den Rechtsanspruch angeht, weiß ich leider keine Antwort.
Ich kenne den Ausdruck "an die lange Leine nehmen", und finde die Frage jetzt nicht so schlimm.
Was bedeutet sie denn für Dich? Hast Du gedacht, die fragen Dich, ob Du Dein Kind an eine Hundeleine nimmst? Weil Du ja den Vergleich mit den Hunden gebracht hast? Ich versteh das nicht so ganz.
So wie ich den Ausdruck kenne, hat die Erzieherin Dich gefragt, ob Dein Kind zu Hause viele Freiheiten hat, wenige Grenzen gesetzt werden, viel ausprobieren kann..., aber andererseits bestimmte Grenzen hat, an die es sich halten muss.
Meinem Empfinden nach nicht schlimm.
Also meine Kinder haben auch eine lange Leine. Schlimm würde ich es finden, wenn sie Dich gefragt hätten, ob Du Dein Kind sehr kurz hältst.
Ich würde mich echt über eine Antwort von Dir freuen, wie Du denn den Begriff verstanden hast.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 22.11.2014, 13:28
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Huhu
Hmmm sitze grad hier und schmunzle vor mich her...
Als ich das damals einigen Freunden das gesagt hatte
hatten sie das auch WIRKLICH nicht verstanden und sie fanden diesen Ausdruck auch nicht OK
Es ging mir aber echt nach vielleicht hatte sie mir ja auch nur gesagt nehmen sie ihre Tochter zuhause an die Leine
Ja ich hatte das mit einer Hundeleine in Verbindung gebracht
Aber gut wenn hier schon zwei leute mir sagen das ist doch nicht schlimm sollte ich es auch mal als nicht schlimm empfinden☺
von
Melone77
am 22.11.2014, 16:38
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Aber um das eigentliche Thema weis wohl keiner Rat
Habe ich garkeinen Kindergartenrechtsanspruch mehr?? 😣
von
Melone77
am 22.11.2014, 16:42
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Doch, aber erst im neuen Jahr.
Den für diesen hast Du abgelehnt durch die Abmeldung.
Die Stadt ist ihre Pflicht nachgekommen.
von
Sternenschnuppe
am 22.11.2014, 16:53
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Ohhhhh dankeschön hoffe du hast recht
Bis nächstes Jahr kann ich mich ja noch gedulden
(Obwohl ich eine Ausbildung zur Erzieherin machen wollte naja da muss ich wohl dann bis 2016 warten)
Ruf gleich am Montag Jamt an und frag mal so ob der Rechtsanspruch für immer erfüllt ist oder ich nächstes Jahr ein platz für meine Tochter bekomme
Das wäre echt SUPPPPEEERRRRR
Die ganze woche habe ich mit jamt getelt und auf die frage bin ich erst garnicht gekommen
Dannnnnnnnkkkeeeeeeeee 😊
von
Melone77
am 22.11.2014, 17:23
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
Hallo Frau Bader
Danke für ihre rückantwort
Ihre antwort ist ehrlich und direkt dafür brauchen sie sich nicht Entschuldigen
Ehrlichkeit währt am längsten
Und ich will ja eine ehrliche antwort
Und nicht das was ma selbsr hören will😊
Habe eben mit jamt telefoniert
Der Rechtsanspruch entfällt generell😟
von
Melone77
am 24.11.2014, 09:34
Antwort auf:
Keinen Rechtsanspruch
P.s tut zwar wohl auch nichts
ändern
Sie war 5 monate im kiga
von
Melone77
am 24.11.2014, 09:40