Keine Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots nach Teilzeitvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots nach Teilzeitvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können uns helfen da meine Frau in einer verzwickten Situation steckt. Meine Frau ist Lehrerin (verbeamtet) an einer Sonderschule und noch vom zweiten Kind in Elternzeit aber in Teilzeit mit 3 Stunden bis zum 11.09.2014 beschäftigt. Heute ist der 10.09 und Sie hat bereits seit 7 Wochen Beschäftigungsverbot, da wir im Januar unser drittes Kind erwarten. Zu dem Problem: Das Gehalt meiner Frau wird immer am Anfang des Monats bezahlt. Das September Gehalt ist nur halb soviel gewesen. Daraufhin hat meine Frau mit Ihrer Vorgesetzten gesprochen und da hieß es, dass Sie keine Lohnfortzahlung erhält, da Ihr Teilzeitvertrag nicht verlängert wird, da Sie ein Beschäftigungsverbot hat und nicht arbeiten kann. Das heißt meine Frau bekommt Ihr Gehalt bis zum Januar 2015 nicht mehr bezahlt. Meine Frage an Sie Frau Bader, ist das einfach möglich während des Beschäftigungsverbotes den Teilzeitvertrag nicht zu verlängern und das Gehalt nicht mehr zu bezahlen? Was passiert während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt? Bekommt Sie überhaupt nicht etwas? Was ich daran so traurig finde ist, dass man sich über solche Vorgehensweisen nicht informieren kann ob dies Rechtens ist. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir helfen könnten.

von Noah123 am 10.09.2014, 21:25



Antwort auf: Keine Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots nach Teilzeitvertrag

Hallo, verstehe ich nicht. Ich denke, sie ist Beamtin? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2014



Antwort auf: Keine Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots nach Teilzeitvertrag

Sie ist Beamtin aber noch in Elternzeit und hatte ein Teilzeitvertrag. Hätte Sie Ihre Elternzeit vom zweiten Kind nicht verlängert, dann müsste Sie mit einer 50prozent Stelle arbeiten. Wollte Sie aber nicht. Beschäftigte in Elternzeit bekommen einen befristeten Vertrag. Sie ist unbefristet angestellt, hatte aber ein Teilzeitvertrag. Dadurch dass Sie keine Antikörper gegen Ringelröteln hat, wurde Ihr ein Beschäftigungsverbot zugeteilt. Sie hatte das Beschäftigungsverbot bevor Ihr Teilzeitvertrag ausgelaufen ist. Ist das denn einfach so möglich?

von Noah123 am 11.09.2014, 22:16



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