liebe frau bader, ich bin als ärztin tätig und habe kürzlich von meiner personalabteilung einen brief erhalten, dass mir unrechtmäßig urlaubsgeld und ein krankheitszulag (für AU) gezahlt wurde und dass das zuviel im zuge der nächsten abrechnung einbehalten wird. da ich während der ss keine nacht- und wochenenddienste leisten durfte, erhielt ich eine ausgleichszahlung. diese spiegelt den durchschnitt der zulagen und vergütungen der letzten 3 Monate vor beginn des monats, in dem die schwangerschaft eingetreten ist wider. sie beinhaltet,lt. erklärung der personalabteilung, "zum beispiel die während der schwangerschaft nicht geleisteten bereitschaftsdienste und den daraus entstandenen aufschlagsatz für urlaub und krankheit. sollte urlaub oder krankheit während der schwangerschaft eintreten, ist dieser somit in der monatlich gezahlten ausgleichszulage (egal ob urlaub oder krankheit eintritt) enthalten und darf nicht noch zusätzlich, wie geschehen ausbezahlt werden." meine frage ist nun, ist das rechtens? als ich nicht schwanger war, habe ich schließlich sowohl urlaubs- als auch krankheitszuschlag erhalten. vielen dank schon einmal für ihre antwort und ein schönes osterfest!
Mitglied inaktiv - 18.04.2014, 14:18