Hallo Fr. Bader,
in unserer Stadt stehen nicht genügend Kitaplätze zur Verfügung. Für meinen Großen wurde ein Kindergartenplatz gefunden, mein Kleiner bekommt aber wohl keinen Krippenplatz ab. Daher kann ich nicht arbeiten gehen. Verstehe ich richtig, dass laut BGH-Urteil aus dem letzten Herbst, die Stadt für meinen Verdienstausfall aufkommen muss? Wie gehe ich dann vor? Muss ich klagen? Oder nur beantragen?
Angemeldet habe ich übrigens zwei Jahre Elternzeit. Wollte meinen Kleinen aber nach einem Jahr schon in die Krippe geben und dann auf Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Das allerdings habe ich noch nirgends kund getan, muss ja erst sieben Wochen vorher von mir dem AG gegenüber angekündigt werden, richtig? Kann man mir daraus dann jetzt einen Strick drehen? Weil's von außen nicht so aussieht als hätte ich vorgehabt, arbeiten zu gehen? So nach dem Motto: kein echter Bedarf?
Vielen Dank im Voraus!
von
Tichel
am 05.04.2017, 13:14
Antwort auf:
Kein Krippenplatz... Entschädigung?
Hallo,
1. Den Antrag auf TZ muss man erst 7 Wo vor Beginn stellen
2. Das mit dem Schadensersatz ist nicht ganz so einfach.
Zum einen kann sich die Gemeinde exculpieren, das heißt eventuell nachweisen, dass sie für den Engpass nichts kann. Außerdem haben sie ein Sofa keinen Ausfall, dass er noch gar keine Teilzeit beantragt haben.
Ich würde lieber bei der Stadt darauf drängen, einen Platz zu bekommen, indem ich mit Fristsetzung mit Klage drohen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2017
Antwort auf:
Kein Krippenplatz... Entschädigung?
Verstehe ich das richtig, dass du nur die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber angemeldet hast, aber nicht gleichzeitig beantragt hast ab dem 2. Jahr der Elternzeit in Teilzeit (während der Elternzeit) zu arbeiten?
Dann sieht es tatsächlich schlecht aus, denn dein Arbeitgeber muss dir dann keine (Teilzeit-)Stelle während der Elternzeit bieten, das hättest du schon mit deiner Elternzeit-Mitteilung ankündigen/beantragen müssen.
Ansonsten, solltest du eine Teilzeitstelle haben oder bekommen, wäre eine Tagesmutter eine Alternative. Sollte dir die Stadt auch eine solche nicht bieten können, würde dir nur der Klageweg bleiben, allerdings auch nur dann, wenn du die Möglichkeit hättest zu arbeiten.
von
chrissicat
am 05.04.2017, 22:01