Guten Morgen Fr. Bader, habe neulich schon geschrieben und muss meine Problematik nochmal erläutern. Elternzeit 2.Kind endet jetzt. Wieder schwanger, ET 15.8. Krankgeschrieben von meiner Gyn bis Geburt (voraussichtlich). Bin freiwllig krankenversichert. Lt meiner KV keinen Krankengeldanspruch während Elterngeldbezug. Danach wieder arbeiten (3 monate, da ich selbständig bin) und dann Krankengeld berechtigt.Jedoch kann mir die Kasse nicht sagen, warum ich erst wieder 3 Monate arbeiten und einzahlen muss. ist das korrekt? Warum kann ich nciht im Anshcluss an die Elternzeit gleich wieder krankengeld beziehen? Können Sie mir weiterhelfen?? Vielen Dank und freundliche Grüße
von novemberwind81 am 14.04.2014, 09:32