Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches endet, wenn ich in der 18. SSW bin. In meinem Vertrag wurde ein Wettbewerbsverbot für 12 Monate festgehalten, an das eine Karenzentschädigung von 50% meines Gehaltes gebunden ist. Ich werde das Wettbewerbsverbot gerne einhalten und wollte nun wissen, ob ich für die vollen 12 Monate Anrecht auf die Auszahlung der Entschädigung habe oder ob dies nicht mehr gültig ist, wenn ich in Mutterschutz bzw. Elternzeit gehe? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
von Ingalena am 17.04.2016, 16:52