Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Ich arbeite lange als Pflegerin und seit 5 Jahren unbefriestet. Jetzt nach 3 Jahren Elternzeit hab ich kein Kindergarten Platz bekommen. Mein Arbeitgeber meinte das dann meine stelle weg wäre und mir gekündigt wird. Ist das möglich?

von Mell82 am 17.08.2016, 14:02



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Hallo, Andersherum muss man es sehen. Sie haben einen Anspruch auf einen Kigaplatz. Aber keinen auf die Arbeitsstelle nach der EZ, wenn man nicht arbeiten kann. ArbGeld 1 bekommen Sie dann auch nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2016



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Am 1. Tag nach dem 3. Geburtstag des Kindes müsstest Du wieder arbeiten (bei 3 Jahren EZ). Solltest Du das nicht können, weil Du keine Betreuung hast, dann müssest Du kündigen, weil Du Deiner Arbeit nicht nachkommen könntest. Arbeitslosengeld bekämest Du auch nur bedingt, da Du ja niemanden für das Kind hast. Kläre das. Auch Krankenkasse müsste geklärt werden, wenn Du keinen Anspruch auf ALG hättest und nicht verheiratet bist. LG Peeka

von peekaboo am 17.08.2016, 14:18



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

ALG1 gibt es nur wenn man Kinderbetreuung hat und arbeiten kann. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung, ab einem Jahr. Seit wann sucht ihr denn und wie viele Tagesmütter habt ihr gefragt ? Seit wann weißt Du das und wann endet Deine Elternzeit ?

von Sternenschnuppe am 17.08.2016, 14:29



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Klar, du kannst nicht nach der Elternzeit einfach sagen, "ich kann gerade nicht kommen weil ich keinen Kita-Platz habe". Wenn die Elternzeit vorbei ist, dann musst du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen und deine Arbeitsleistung im vertraglichen Umfang erbringen! Kannst oder willst du nicht arbeiten, hättest du fristgerecht kündigen müssen. Wenn du "einfach" deine Arbeit nicht aufnimmst, kann dein Arbeitgeber dir selbstverständlich kündigen und sogar ggf. Schadensersatz geltend machen, sperre vom Amt wird es dann aber trotzdem erstmal geben da du die Kündigung selbst verursacht hast. Wenn du keinen Kita-Platz hast, wende dich umgehend ans Jugendamt. Auch ich habe die bereits gestellte Frage: wann endet die Elternzeit?

von chrissicat am 17.08.2016, 17:09



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Danke euch für die Anworten. Seit knapp 2 Monaten weiß ich das ich wahrscheinlich kein platz bekomme. Wobei ich noch auf der Warteliste steh. Tageswhab ich auch schon geschaut aber nichts gefunden. Arbeitgeber weiß auch Bescheid das ich auf der Warteliste stehe. Sie wollen jetzt nur Nägel mit Köpfen machen. Vielleicht hab ich jetzt doch noch ein platz. Vielen Dank

von Mell82 am 18.08.2016, 07:43



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber nach der Elternzeit mein Vertrag kündigen

Lass bei den Behörden mal "Klage" und " Anspruch auf Betreuung fallen" Dann helfen sie sicher. Zudem gibt es Urteile, da muss die Stadt dann die Mehrkosten tragen für private Einrichtungen.

von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 08:37



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