Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Leitung in einem Kindergarten und mir wurde jetzt ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich bin gegen alle Kinderkrankheiten, die den Mutterschutz betreffen immun. Ich möchte weiter arbeiten kann ich trotz des Beschäftigungsverbotes durch den Betriebsarzt arbeiten? Kann meine Frauenärztin das Verbot aufheben? Ich bin nicht in den Gruppen tätig und arbeite demnach nicht im direkten Körperkontakt zu den Kindern? Auch bei dem Bogen der Gefahreneinschätzung gab es keinen Grund für ein generelles Beschäftigungsverbot. In wie weit kann ich trotzdem arbeiten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank im Voraus. Stine1117