Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Arbeitgeber möchte mich ins Beschäftigungsverbot schicken weil sie die Vorschriften des Mitterschutzes nicht einhalten können. Meine Frage ist ob ich meinen Nebenjob in einem anderen Betrieb trotzdem weiter ausüben kann obwohl ich bei meinem Hauptarbeitgeber im Beschäftigungsverbot bin.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Marx
von
MoniqueMarx
am 09.06.2017, 11:42
Antwort auf:
Kann ich trotz Beschäftigungsverbot arbeiten?
Hallo,
wenn da die Gefahrenlage nicht gegeben ist, ist das kein Problem
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
Antwort auf:
Kann ich trotz Beschäftigungsverbot arbeiten?
Ja, jeder Arbeitgeber muss für sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Ist beim Nebenjob keine Gefährdung des Mutterschutzgesetz kannst du dort natürliche weiter arbeiten.
LG
von
Lewanna
am 11.06.2017, 10:04