Sehr geehrte Frau Bader,
aufgrund der beruflichen Situation meines Mannes bin ich während der Elternzeit mit umgezogen. Wir wollen nun am neuen Ort setteln. Im April begänne meine Teilzeit in der Elternzeit beim alten Arbeitgeber - aufgrund der großen Distanz ist mir das nicht mehr möglich. Unbezahlte Elternzeit können wir uns finanziell nicht leisten. Welche Lösungen sehen Sie? Kann ich z.B. nach einem Aufhebungsvertrag während der Elternzeit ALG1 erhalten bis ich am neuen Ort eine Stelle finde? Wenn ja, wie wird das mit der Elternzeit geregelt? Bin ich dann arbeitssuchend während der Elternzeit oder kann ich die Elternzeit zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen? Gäbe es weitere Lösungen? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
Betty Dupont
am 17.02.2017, 11:21
Antwort auf:
Kann ich nach einem Aufhebungsvertrag während der Elternzeit ALG1 erhalten?
Hallo,
sie haben zwei Möglichkeiten.
Sie beenden die Elternzeit und suchen sich einen Teilzeitjob oder Sie bleiben in Elternzeit bzw. verlängern diese und arbeiten mit Zustimmung des alten Arbeitgebers bei einem anderen. Da Sie zu dem alten Arbeitgeber jedoch nicht zurückkehren wollen, bringt in das keinen Vorteil.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2017
Antwort auf:
Kann ich nach einem Aufhebungsvertrag während der Elternzeit ALG1 erhalten?
Such dir eine Arbeit am neuen Ort, ggf. in TZ und so lange kannst Du die EZ noch laufen lassen. Vielleicht kannst Du sogar mit deinem AG reden, dass Du die TZ dort erst einmal noch in deiner EZ machst. Kostet ihn meines Wissens nix.
Bei Aufhebunsvertrag oder Kündigung wirst Du wahrscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, das lohnt sich dann wenig. Für ALG musst Du auch so oder so Betreuung für das Kind nachweisen. Kannst Du das am neuen Wohnort auch schon?
EZ mit zum neuen Arbeitgeber nehmen (bzw. dort in EZ zu gehen) geht theoretisch, wenn Du nachweist vom alten, wie viel zu du schon hattest. Aber mal ehrlich, wer stellt denn jemanden ein, der von Vertragsbeginn an in EZ sein will? Wenn Du kündigst endet deine EZ und du bist erst mal Hausfrau.
Falls Du nicht in die Familienversicherung deines Mannes kannst, solltest Du bedenken, dass Du als Hausfrau dich privat (bzw. freiwillig gesetzlich) versichern musst...
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 12:44