Hallo Frau Bader:)
Ich befinde mich in Elternzeit bis Juni 2016, dabei bin ich mit 2tem Kind Schwanger(ET:13.10.2015).Meine Frage:kann ich meine Eltrernzeit bei meinem Arbeitgeber frühzeitig beenden und in Mutterschutz gehen? Wenn ja wann und wie soll ich es machen(schriftlich auf jeden fall aber was genau soll ich rein schreiben?)
Und wie berechnet man,dass Elterngeld für das 2 Kind? Bekomme jetzt für das erste Kind 810€ Eltrerngeld bis Juni 2015 und dann nix mehr.....
LG
von
ina87
am 06.03.2015, 21:38
Antwort auf:
Kann ich meine Elternzeit frühzeitig beenden und in Mutterschutz gehen?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Da Ihr Minijob sicherlich auf die EZ befristet ist, endet er mit Aufleben des alten Vertrages.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2015