Ich habe fuer alle 3 Kinder (geb. 5.12 .2007, 04.09.2009, 06.01.2012) jeweils 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angemeldet und diese auch bewilligt bekommen. Da sich diese, durch die rasche Folge der Schwangerschaft überschnitten haben, konnte ich bei den ersten 2en nicht die vollen 3 Jahre ausschöpfen. Nun endet meine Elternzeit für das 3 Kind am 05.01.2015. Kann ich die verbleibenden Zeiten der ersten 2 (15 Monate und 10 Monate) nun hinten dranhängen, wenn ich dies jetzt bei meinem Arbeitgeber beantrage? Vielen Dank für ihre Hilfe
von SinaMiaLisa am 03.09.2014, 09:22