Sehr geehrte Frau Bader,
kann ich während der Elternzeit Wohngeld beantragen?
Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht und lasse mir das Geld auf das erste Jahr auszahlen. Muss ich dann das gesamte Elterngeld angeben oder die Hälfte?
Und muss ich bei Wohngeldbewilligung,dass bei der Elterngeldstelle angeben?
Vielen Dank.
von
blümchen14
am 20.09.2015, 15:12
Antwort auf:
Kann ich Wohngeld in der Elternzeit beantragen?
Hallo,
wenn Sie vor der EZ gearbeitet haben, ist es theoretisch möglich, hängt aber von der Höhe des Verdienstes des Partners ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2015
Antwort auf:
Kann ich Wohngeld in der Elternzeit beantragen?
Das kommt drauf an ob es erarbeitet wurde oder nicht.
Ist es erarbeitet sind 150€ frei bei Dir.
Entscheidend ist aber Euer Gesamteinkommen als Familie.
Wohnst Du mit dem Vater nicht zusammen, dann muss er vorrangig Betreuungsunterhalt zahlen.
von
Sternenschnuppe
am 20.09.2015, 15:50
Antwort auf:
Kann ich Wohngeld in der Elternzeit beantragen?
Was meinst du mit erarbeitet? Habe vor Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Und ich wohne mit meinem Partner zusammen.
von
blümchen14
am 20.09.2015, 15:59
Antwort auf:
Kann ich Wohngeld in der Elternzeit beantragen?
Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Oder halt mit Kind Familie :-)
Sein Einkommen zählt voll dazu.
Kindergeld zählt dazu.
Dein Elterngeld bis auf 150€ Freibetrag.
Den hätten Menschen nicht die nicht vorher gearbeitet haben.
Da kann das Elterngeld komplett als Einkommen abgezogen werden.
Ersetzt ja nix.
von
Sternenschnuppe
am 20.09.2015, 16:06
Antwort auf:
Kann ich Wohngeld in der Elternzeit beantragen?
Das ist gar kein Problem. Hab ich auch gemacht. Es werden aber alle Einkünfte mit angerechnet. Und evtl. wenn keine Einkünfte vorhanden sind, Hartz IV beantragen.
von
sissey
am 20.09.2015, 16:46