Mein Mann hat am 1.4.16 eine Arbeit begonnen. Auf den 1.8.16 würde eine Zusatzvereinbarung abgemacht wo er aus dem Lager ins Büro kam. Mit einer Lohnerhöhung von 500Euro ab dem 1.3.17 sollten es nochmal 500Euro mehr werden. Jetzt sind sie jedoch nicht zufrieden mit ihm und er soll jetzt erst Urlaub nehmen und dann wieder ins Lager zurück und den alten Lohn erhalten? Ist das Rechtens? Die Zusatzvereinbarung hat keine zeitliche Begrenzung und es steht auch drin das soweit erforderlich können dem Mitarbeiter auch andere seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeiten zugewiesen werde. Ich hoffe auf schnellen Rat/Hilfe. Vielen Dank
von tschudys am 11.01.2017, 08:02