Hallo, mein Lebensgefährte hat eine 6 jährige Tochter, die er leider nur sporadisch und wenn überhaupt durch seine Mutter zusehen bekommt.
Leider zahlt er auch aus genau diesem Grund keinen Unterhalt für die kleine was total unvernünftig ist, aber ich bin dran.
Nun er hätte gerne das Teilsorgerecht und wir wissen nicht ob und wie das ganze funktioniert.
Zumal er ab dem 01.03.2017 auch zu mir in einen anderen Landkreis zieht.
LG
von
Charline199x
am 14.02.2017, 18:31
Antwort auf:
Kann ein Vater einfach so das Sorgerecht beantrage?
Hallo
klar, kann er bei Gericht beantragen, wenn die KM nicht freiwillig zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2017
Antwort auf:
Kann ein Vater einfach so das Sorgerecht beantrage?
Er kann es beantragen, und vom Wohnort ist das natürlich unabhängig, nur: wofür will er es haben?
Am Umgang ändert es nichts, und sorry: er will nicht für das Kind zahlen aber gemeinsames Sorgerecht haben?
Was für Schuldenberge sich da auftürmen - entweder dem Kind oder dem Staat gegenüber....
von
Andrea6
am 14.02.2017, 21:26
Antwort auf:
Kann ein Vater einfach so das Sorgerecht beantrage?
Was hat er denn bereits unternommen um regelmäßigen Umgang zu haben mit seinem Kind ?
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2017, 21:56
Antwort auf:
Kann ein Vater einfach so das Sorgerecht beantrage?
hi,
ohne funktionierenden Umgang ist das mit dem GSR echt schwierig und den Sinn kann ich auch nicht erkennen.
Wenn dein LG nicht am Leben des Kindes teilhat aber mitentscheiden will....auf welchen Grundlage denn?
Und jetzt will er auch noch weiter von seinem Kind wegziehen?
Er sollte erstmal den Umgang auf die Reihe bekommen und sich den Unterhalt ausrechnen lassen und regelmäßig zahlen, dann ist das gemeinsame Sorgerecht auch ein Selbstläufer.
In der jetzigen Situation macht das weder Sonn noch ist es leicht zu bekommen.
floe
von
la-floe
am 15.02.2017, 09:17