Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis April nächsten Jahres in Elternzeit und habe einen befristeten Teilzeitvertrag, der an diese Elternzeit gebunden ist. Nach Ende der EZ würde mein alter Vollzeitvertrag wieder greifen. Leider habe ich nun nach ein paar Monaten festgestellt, dass sich Job und Kinder momentan nicht gut vereinbaren lassen, da mein Mann gerade viel unterwegs ist und unsere Kinder noch sehr klein sind. Ich würde meine Teilzeitvereinbarung daher gerne wieder auflösen und bis zum Rest meiner EZ wieder Zuhause bleiben wollen. Im Teilzeit Vertrag sind keine konkreten Kündigungsfristen aufgeführt, es steht nur dass im Übrigen die Regelungen wie im Haupt Arbeitsvertrag gelten. Ich gehe also davon aus, dass zwischen den Verträgen eine gewisse Abhängigkeit besteht. 1) Kann ich das befristete TeilzeitVerhältnis kündigen und meine bereits genehmigte Elternzeit Zuhause zu Ende nehmen und mein VZ Vertrag würde danach wieder greifen ? Oder ist das ganze Arbeitsverhältnis dann gekündigt ? 2) Brauche ich hierfür zwingend die Zustimmung des Arbeitgebers oder kann ich dieses auch selber entscheiden ? Mir ist wichtig, dass ich nach der EZ den Anspruch auf meinen VZ Vertrag, der ja momentan ruht, nicht verliere. Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen! MFG Stella0606
von Stella0606 am 08.02.2017, 20:24