Hallo Frau Bader,
Ich habe bei meinem AG drei Jahre Elternzeit beantragt.
Unsere Tochter wurde kurz nach ihrem zweiten Geburtstag schwer krank. Die lebenserhaltende Therapie dauert voraussichtlich bis kurz vor ihren dritten Geburtstag und die Ärzte raten uns zu einer Erholungsphase bzw. ist im Anschluss eine einjährige Erhaltungstherapie geplant.
Gibt es in diesem Falle eine Möglichkeit die Elternzeit über die gewöhnlichen 3 Jahre hinaus zu verlängern?
Mit freundliche Grüßen
von
meadow
am 17.07.2014, 20:47
Antwort auf:
Kann die Elternzeit wg Erkrankung des Kindes verlängert werden?
Hallo,
wie schlimm.
Nein, da geht dann nur unbezahlter Urlaub im Einvernehmen mit dem AG - dann dringend die KK-Frage klären.
Alles gute dem Zwergi!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2014
Antwort auf:
Kann die Elternzeit wg Erkrankung des Kindes verlängert werden?
Nein, unsere Tochter lag 8 Monate nach der Geburt im Krankenhaus. Als sie entlassen wurde hatte ich noch 4 Monate Elterzeit.
Mein AG lehnte die Verlängerung ab und ich hatte keine rechtliche Grundlage.
Nach 3 Jahren endet die Elternzeit. Du kannst evtl ALG1 bei Nachweis eines Betreuungsplatzes beziehen.
LG
von
Colien07022004
am 17.07.2014, 21:35
Antwort auf:
Kann die Elternzeit wg Erkrankung des Kindes verlängert werden?
Elternzeit endet. Aber wenn der Arbeitgeber kulant ist, dann kann er Dir unbezahlten Urlaub geben. Krankenkasse musst Du dann klären, familienversichern oder selbst zahlen bliebe dann.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2014, 21:58