Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Tochter wurde im Oktober 2015 geboren und ich habe meiner Arbeitgeberin schriftlich mitgeteilt, dass ich für 2 Jahre in Elternzeit gehe. In dem Schreiben, hatte ich auch um Zustimmung gebeten, nach einem Jahr in Elternteilzeit (mit 20-24 Std. pro Woche) wieder zukommen. Die Zustimmung hatte mir meine Personalchefin schriftlich erteilt. Jetzt sieht es aber leider so aus, dass wir dieses Jahr keinen Betreuungsplatz für meine Tochter bekommen und ich nicht wie geplant, nach einem Jahr für 20-24 Std. / Woche wieder kommen kann. (Evtl. mit max. 8 Std. die Woche) Wenn ich die Elternteilzeit nicht antreten kann, entstehen dadurch rechtliche Konsequenzen für mich? Und bis wann muss ich meine Arbeitgeberin informiert haben? (Wir hoffen immer noch in auf einen Platz, da wir überall noch auf der Warteliste sind) Vielen Dank im Voraus und ein schönes Pfingstwochenende. Mit freundlichen Grüßen
von Levilyn am 12.05.2016, 19:43