Hallo Frau Bader,
Der Vater meines Sohnes will das gemeinsame Sorgerecht sowie eine Bringpflicht einklagen. Zur Vorgeschichte:
Ich habe mich vom Kindesvater getrennt als unser Sohn 6 Monate alt war. Die Gründe waren unter Anderem dass der Kindesvater mir gegenüber oft gewalttätig geworden ist und er Drogen genommen hat. Aus letzterem Grund hat er auch 2013 seinen Führerschein verloren. Der Kindesvater ist nach der Trennung weggezogen, es entstand eine Entfernung von 600km. Ich habe einen neuen Mann kennen gelernt und aufgrunddessen auch umgezogen, es gab eine Entfernung von 300km. Nun ist der Kindesvater wieder umgezogen und es gibt aktuell eine Entfernung von 500km. Der Kindesvater hat seit über einem Jahr keinen Unterhalt bezahlt und sich seit der Trennung nicht um unseren Sohn gekümmert. Der Kleine kennt ihn nicht und der Vater ist für ihn ein Fremder. Trotz allem habe ich immer gesagt, das habe ich dem Kindesvater auch schriftlich von mir unterschrieben mitgeteilt, dass er unseren Sohn jederzeit sehen kann, wann immer er es möchte. Unser Sohn wird im November drei und der Vater hat sich jetzt gemeldet. Wir haben ein Treffen vereinbart damit sich Vater und Sohn endlich mal kennen lernen. Das Treffen hat der Vater nun schon wieder abgesagt, da ihm die Zugfahrt zu teuer ist. Er würde seinen Sohn aber gerne über Telefon kennen lernen. Dies habe ich allerdings verneint, ich finde einen Kontakt zu seinem Sohn soll man persönlich aufbauen und über Telefon ist sowas eigentlich gar nicht möglich oder sehe ich das falsch? Der Vater ist daraufhin etwas ausgerastet und meinte er wird das geteilte Sorgerecht beantragen sowie wird er beantragen dass ich ihm das Kind bringen muss.
Welche Chancen hat der Vater nun auf geteiltes Sorgerecht?
Bei einer Entfernung von 500km und keinem Kontakt zum Sohn und vor allem wegen seiner Drogenvergangenheit?
Hat er die Chance eine Bringpflicht einzuklagen, dass ich ihm den Sohn bringen muss?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Lg
Nadja
von
nadjak
am 25.10.2014, 16:27
Antwort auf:
Kann der Vater Bringpflicht und Sorgerecht einklagen?
Hallo,
Er kann das Sorgerecht einklagen.aber hat die Pflucht zum Abholen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2014
Antwort auf:
Kann der Vater Bringpflicht und Sorgerecht einklagen?
Das Sorgerecht braucht er nicht einklagen, sondern kann es schlicht beantragen. Wenn er keine Kindswohlgefährung darstellt, dann wird er es wohl bekommen - ausser er hat sich in der Vergangenheit gar nicht gekümmert.
Die Bringpflicht soll er mal verlangen, da hat er keine Chance, das wird lustig: Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte. Einzige Chance wäre wenn er sich immer bemüht hätte, du aber dann fies weit weg gezogen wärst.
von
Pamo
am 25.10.2014, 18:43
Antwort auf:
Kann der Vater Bringpflicht und Sorgerecht einklagen?
hi,
ich würde sogar davon ausgehen, dass er bezgl. des GSR momentan keine Chance hat
"Der Kindesvater hat seit über einem Jahr keinen Unterhalt bezahlt und sich seit der Trennung nicht um unseren Sohn gekümmert. Der Kleine kennt ihn nicht und der Vater ist für ihn ein Fremder. Trotz allem habe ich immer gesagt, das habe ich dem Kindesvater auch schriftlich von mir unterschrieben mitgeteilt, dass er unseren Sohn jederzeit sehen kann, wann immer er es möchte. Unser Sohn wird im November drei und der Vater hat sich jetzt gemeldet. Wir haben ein Treffen vereinbart damit sich Vater und Sohn endlich mal kennen lernen. Das Treffen hat der Vater nun schon wieder abgesagt, da ihm die Zugfahrt zu teuer ist. Er würde seinen Sohn aber gerne über Telefon kennen lernen. Dies habe ich allerdings verneint, ich finde einen Kontakt zu seinem Sohn soll man persönlich aufbauen und über Telefon ist sowas eigentlich gar nicht möglich oder sehe ich das falsch? Der Vater ist daraufhin etwas ausgerastet und meinte er wird das geteilte Sorgerecht beantragen sowie wird er beantragen dass ich ihm das Kind bringen muss. "
Und die Bringpflicht soll er mal beantragen...bei der Watsche, die er da kassiert wäre ich gerne als Mäuschen dabei ;-)
floe
von
la-floe
am 26.10.2014, 14:30