Hallo,
mein ArbG hat einer TZ für 20 Std. während meiner aktuellen EZ zugestimmt. Wenn ich wieder anfange bin ich etwa Anfang 6. Monat und könnte für 3 Monate arbeiten bevor ich wieder in den MuSchutz gehe - ich hab jetzt Sorge, wenn ich meinem ArbG über die SS informiere, dass er sagt, ich solle in der EZ bleiben und darf nicht 20 Std. arbeiten für die drei Monate - sind ja immerhin ein paar Monate, die auf das neue Elterngeld angerechnet werden. Ich würde es jetzt nicht sagen und dann einfach am ersten Arbeitstag Bescheid geben - ist das rechtlich ok? Oder kann er dann immer noch sagen, ich soll zu Hause bleiben?
Vielen Dank für Info
von
cookieNr2
am 12.07.2016, 13:26
Antwort auf:
Kann der ArbG wegen erneuter SS die Zustimmung zur TZ während EZ zurückziehen?
Hallo,
wenn Sie einen Beweis haben, dass diese vertragliche Vereinbarung geschlossen wurde, kann er das nicht mehr eine Änderung vornehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Kann der ArbG wegen erneuter SS die Zustimmung zur TZ während EZ zurückziehen?
Nein, kann er nicht.
Sobald das schriftlich geregelt ist ( Zusatz über Stundenreduzierung IN der Elternzeit zum Hauptvertrag ) kann er das nicht verbieten.
Wäre anders wenn Du ein BV bekommen würdest. Da könnte Vorsatz unterstellt werden,aber das ist bei Dir ja nicht so.
von
Sternenschnuppe
am 12.07.2016, 13:31