Frage:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Hallo Frau Bader,
ich bin in der 8 ssw. und habe bisher in einer Kita als Erzieherin gearbeitet. Nun habe ich vom Betriebsarzt eine Empfehlung für ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ich mit Inklusionskindern gearbeitet habe und außerdem keinen Immunschutz gegen Hep. B habe. Außerdem war meine erste Schwangerschaft eine risikoschwangerschaft die mit einer Frühgeburt endete.
Ich habe gestern von meiner Cheffin erfahren, dass diese Begründung meinem obersten Chef wohl nicht ausreicht und jetzt "geschaut wird wie es weitergeht"
Kann mein Chef die Empfehlung einfach ignorieren oder ablehnen??
Mgf
von
Pety84
am 14.06.2017, 09:14
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Hallo,
der Betriebsarzt gibt keine Empfehlung ab, sondern trifft eine Entscheidung. Er kann nur empfehlen, wohin man Sie stattdessen versetzen kann.
Die Risikoschwangerschaft spielt hier keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2017
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Leider traf mein betriebsarzt diese Entscheidung nicht!! Mir wurde gesagt er darf nur die Empfehlung aussprechen, das BV müsse vom Chef oder dem Frauenarzt ausgesprochen werden!
von
Pety84
am 14.06.2017, 10:14
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Der Betriebsarzt BERÄT den Arbeitgeber in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung und gibt tatsächlich eine Empfehlung ab. Die letztliche Entscheidung trifft der Arbeitgeber, der auch die Verantwortung trägt.
Bist du in deinem Beruf nicht gegen Hepatitis B geimpft? Hep B ist eine blutübertragbare Krankheit, die nur bei Blutkontakten übertragen wird. Bei fehlender Immunität gibt es nur ein BV bei Behindertenkindergärten, und das Vermeiden der Wundversorgung.
Für die übrigen Kindergärten gibt es wegen Hep B kein BV.
Also nochmal, der AG kann selber entscheiden, ob der der Empfehlung des Betriebsarztes folgen möchte oder auch nicht. Und ich finde diesen Fall nicht so eindeutig, denn anscheinend hast du alle relevanten Immunitäten wie MMR, CMV, Ringelröteln, Windpocken und Keuchhusten.
Deine erste Schwangerschaft ist für die jetzige nicht relevant, bzw. entscheidet über individuelle Einschränkungen der Gynäkologe.
Im administrativen Bereich kann dich dein AG auf jeden Fall einsetzen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 10:55
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Hallo,
das ist schon richtig, dass Beschäftigungsverbot muss vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Aber der sicher auf das fachliche Wissen vom Betriebsarzt verlassen können.
Es kommt also wesentlich darauf an, wie er es formuliert hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2017
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Doch ich WAR gegeb Hep. B geimpft aber die Impfung ist im März abgelaufen und das wurde erst jetzt festgestellt. Ich warte jetzt einfach mal ab. Ich müsste dann theoretisch in einen anderen Kiga versetzt werden weil ich ja mit kindern mit Behinderung gearbeitet habe. Mal schauen, was mein Chef jetzt macht :/
Danke für die schnellen Antworten :)
von
Pety84
am 14.06.2017, 12:49
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Hier ist die Mustervorlage für das betriebsärztliche Gutachten:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/18775/
Der Wortlaut ist: "Aufgrund der betriebsärztlichen Untersuchung empfehle ich ...." Die Empfehlung ist nicht bindend für den Arbeitgeber, aber in der Regel folgt der AG der Empfehlung. Im vorliegenden Fall sind die erforderlichen Immunitäten für die Beschäftigung an einer Kindertagesstätte gegeben. Wie die Unfallgefahren einzuschätzen sind, damit verbunden, möglicherweise ein Hep-B-Risiko, kann der AG eher besser abschätzen als ein Betriebsarzt, der nicht täglich vor Ort ist. Wenn er die Einrichtung denn überhaupt persönlich kennt.
Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 13:14
Antwort auf:
Kann der AG eine BV Empfehlung ablehnen?
Wenn die Impfung "im März abgelaufen ist", dann ist doch deswegen der Impfschutz nicht weg. Man hätte die Titer bestimmen können.
Natürlich musst du in einen anderen KiGa umgesetzt werden, wenn es eine Umsetzmöglichkeit gibt. Oder du verbleibst, wenn das Risiko verantwortbar ist. Für ein BV sehe ich hier keine Grundlage.
Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 13:16